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Schnitt-Verbot ab 1. März: Das gilt nun im Garten

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Feldsperling mit Nistmaterial: Sowohl das Entfernen als auch das Zurückschneiden von Hecken sind zum Schutz von Wildtieren vom 1. März bis zum 30. September verboten. - © Andrea Warnecke/dpa-tmn/dpa
Feldsperling mit Nistmaterial: Sowohl das Entfernen als auch das Zurückschneiden von Hecken sind zum Schutz von Wildtieren vom 1. März bis zum 30. September verboten. (© Andrea Warnecke/dpa-tmn/dpa)

Wildtiere sind auf Hecken und Sträucher angewiesen - vor allem im Frühjahr und Sommer, wenn die Fortpflanzungszeit ansteht. Deshalb gelten fürs Stutzen und Entfernen diese Regeln.

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