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EuGH: Entschädigung bei verfrühtem Abflug möglich

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Luftverkehr - © Foto: Julian Stratenschulte/dpa
Fluggästen kann nach der EU-Fluggastrechte-Verordnung auch dann eine Entschädigung zustehen, wenn ihr Flug vorverlegt wurde. Das bestätigt ein Urteil des EuGH. (© Foto: Julian Stratenschulte/dpa)

Ein verspäteter Flug kostet zwar Nerven, aber bringt in vielen Fällen auch eine Entschädigung ein. Dass das auch bei einem verfrühten Abflug der Fall ist, hat nun das oberste EU-Gericht entschieden. Die Airlines können die Zahlung aber vermeiden.

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