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Prozess gegen Tierärzte ohne Auflage eingestellt

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Schweine stehen in einem Tiertransporter, der auf das Gelände der Firma Tönnies fährt. - © David Inderlied/dpa/Archivbild
Schweine stehen in einem Tiertransporter, der auf das Gelände der Firma Tönnies fährt. (© David Inderlied/dpa/Archivbild)

Das Amtsgericht Rheda-Wiedenbrück hat einen Prozess gegen zwei Amtstierärzte auf Antrag der Staatsanwaltschaft wegen Geringfügigkeit ohne Auflagen eingestellt. Hauptgrund für die Entscheidung am zweiten Prozesstag am Mittwoch war nach Angaben eines Gerichtssprechers, dass die beiden Veterinäre des Kreises Gütersloh bereits ihre Arbeitsplätze verloren hatten. Der Kreis hatte ihnen gekündigt. Mit 64 und 57 Jahren hätten die beiden jetzt wohl kaum Chancen mehr auf einen neuen Job.

Angeklagt wurden die beiden, weil der Tierschutzbeauftragte der Firma Tönnies als Betreiber des Schlachthofes Verstöße gegen das Tierschutzgesetz bemerkt hatte. Einer der beiden soll im Juni 2022 bei der amtlichen Überwachung drei auf dem Transport zum Schlachthof geborene Ferkel in einem Wassereimer ertränkt haben. Sein Kollege soll dabei zugeschaut haben. Eine Videoaufnahme hatte die beiden überführt.

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Neben dem Jobverlust spielten für die Einstellung des Prozesses weitere Zeugenaussagen eine Rolle. Demnach waren die Ferkel zum Zeitpunkt der Tat ohnehin kaum lebensfähig. Beim Ertränken im Wassereimer hätten die Frischgeborenen keine Lebenszeichen mehr abgegeben. Normalerweise werden die Ferkel zuerst wie die älteren Schlachttiere mit Gas betäubt und dann getötet. Laut den Zeugen aber war dies bei anderen Ferkeln am Vortag ebenfalls nicht ohne Probleme verlaufen. Gerade geborene Tiere haben eine größere Sauerstoffsättigung im Blut. Auf das Betäubungsgas reagieren sie deshalb verspätet.

Die Staatsanwaltschaft hatte bereits am ersten Prozesstag die Frage aufgeworfen, ob die Ferkel beim Ertränken mehr gelitten hätten als beim Betäuben mit Gas.

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