Wiesbaden/Düsseldorf (IK/epd). Insgesamt 14 von 16 Bundesländern haben sich auf ein gemeinsames Vergabeverfahren für eine Bezahlkarte für Asylsuchende verständigt, darunter auch Nordrhein-Westfalen. Leistungsberechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz sollen einen Teil der Leistungen künftig als Guthaben auf dieser Karte anstelle einer Barauszahlung erhalten können.
Josefine Paul (Grüne), Landesministerin für Migration, betonte, NRW unterstütze eine bundeseinheitliche Lösung. Sie sagte aber auch: „Mir ist wichtig, dass unsere Kommunen durch die Bezahlkarte mit keiner neuen Bürokratie belastet werden. Ziel muss es sein, die Verwaltungen zu entlasten und ein diskriminierungsfreies Verfahren für Geflüchtete zu gewährleisten. Gleichzeitig darf die Bezahlkarte bestehende Regelungen nicht einschränken.“ Für Menschen, die ein Anrecht auf ein eigenes Konto hätten, müsse dies zum Beispiel auch weiter gewährleistet sein. Auch solle es den Geflüchteten grundsätzlich möglich sein, Bargeld abzuheben.
Mit der Bezahlkarte werde „die Möglichkeit, Geld aus staatlicher Unterstützung in die Herkunftsländer zu überweisen“, unterbunden, rechtfertigte zuvor Hessens Regierungschef Boris Rhein (CDU) die Entscheidung. Er ist aktuell auch Vorsitzender der Ministerpräsidentenkonferenz.
Ausschluss ganzer Branchen soll möglich sein
Den Angaben zufolge soll die Bezahlkarte Guthaben basiert und ohne Kontobindung sein. In welcher Höhe Leistungen dann noch in Bargeld ausgezahlt werden, soll jedes Land selbst entscheiden können. Bayern und Mecklenburg-Vorpommern gehen bei der Vergabe eigene Wege, wollen aber auch eine Bezahlkarte einführen.
Auch mögliche Zusatzfunktionen der Karte seien Ländersache, so Rhein. Außerdem soll die Nutzung der Karte in den einzelnen Ländern regional eingeschränkt werden können. Auch der Ausschluss ganzer Branchen sei möglich. „Nicht vorgesehen sind ein Einsatz im Ausland, Karte-zu-Karte-Überweisungen und sonstige Überweisungen im In- und Ausland.“ Die technischen Möglichkeiten der Bezahlkarte sollen in allen Ländern gleich sein.
Angestrebt sei, das Vergabeverfahren zur Ermittlung eines Dienstleisters für die Bezahlkarte im Sommer dieses Jahres abzuschließen. Der Bund habe sich bereit erklärt, „alle notwendigen bundesrechtlichen Änderungen schnellstmöglich auf den Weg zu bringen“, teilte die Staatskanzlei mit.
Experte zweifelt an spürbarem Effekt
Scharfe Kritik übt der Landesintegrationsrat in NRW. „Wir lehnen das Modell klar ab“, sagt Vorstandsmitglied Ksenija Sakelek im Gespräch mit dieser Redaktion. Eine Bezahlkarte sei „diskriminierend“, da sie den Geflüchteten unterstelle, nicht wirtschaften zu können. Eine Zumutung sei es auch, den Gültigkeitsbereich der Karte örtlich zu begrenzen. „Das hat mit Freiheit nichts zu tun.“
Der Landesintegrationsrat in NRW lässt auch das Argument nicht gelten, dass durch das Modell verhindert werden solle, dass Geflüchtete Geld zu ihren Familien in die Heimatländer schicken. „Es ist menschlich, seine Familien in der Heimat finanziell unterstützen zu wollen“, so Sakelek. Gleichwohl könnten davon nur wenige Geflüchtete überhaupt Gebrauch machen – da die meisten Betroffenen das Geld hier in Deutschland benötigten. Die Organisation Pro Asyl nannte die Bezahlkarte ein „Diskriminierungsinstrument“. Es werde vor allem der Zweck verfolgt, den Menschen das Leben hier schwer zu machen und sie abzuschrecken.
Nach Einschätzung des Migrationsforschers Herbert Brücker wird die Einführung nicht dazu führen, dass Asylantragszahlen reduziert oder Rücküberweisungen in die Herkunftsländer verhindert werden. „Die Effekte, die man sich von einer Bezahlkarte für Asylbewerber erhofft, werden mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht eintreten“, sagte der Migrationsexperte vom Nürnberger Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) der „Rheinischen Post“.
Es gebe so gut wie keine belastbaren Erkenntnisse dazu, dass die Höhe der Leistungen für Asylbewerber die Zahl der Asylanträge beeinflusst. Dies gelte für Barzahlungen wie für Coupon-Zahlungen, sagte Brücker. Auch das Argument der Bezahlkarten-Befürworter, dass viele Asylbewerber Rücküberweisungen in ihre Herkunftsländer tätigen würden, lasse sich empirisch nicht belegen.