Bad Salzuflen. An diesem Vormittag ist der Pfandring am Mülleimer an der Millau-Promenade leer. Seit vergangenem Jahr gibt es diese Halterung an insgesamt fünf Stellen in der Kernstadt und Schötmar. Die Pilotphase soll noch bis Mitte diesen Jahres laufen. Dann entscheidet der Fachausschuss Klima, Umwelt und Verkehr, wie es weitergeht. Ein erstes Zwischenfazit liegt bereits vor.
Den Anstoß zu dem Versuch gab im September 2022 ein Antrag der FDP im Umweltausschuss. Zur Begründung hieß es damals, dass es „würdelos“ sei, wenn Pfandsammler in teils verschmutzten Mülleimern wühlen müssten, um an Flaschen zu gelangen. Zudem könne es auch gefährlich sein, wenn in den Behältern Scherben, spitze Gegenstände oder gebrauchte Spritzen entsorgt würden. Im Oktober 2022 stimmte der Ausschuss einer Testphase zu.
Sinn und Zweck
Daraufhin wurden an zentralen Standorten - am Gradierwerk Rosengarten, an der Millau-Promenade, am Salzufler Bahnhof sowie an der Bushaltestelle Begastraße und am Bahnhof in Schötmar - Pfandringe für bis zu fünf Flaschen an Mülleimern installiert.
„Sinn und Zweck der Pfandringe ist, dass Leergut an einer definierten Stelle aufgenommen werden kann - zur achtsamen Entsorgung und ohne in das Müllbehältnis greifen zu müssen. Des Weiteren sollen Pfandringe die (Auf-)Sammlung von Pfandflaschen erleichtern“, teilt die Stadt Bad Salzuflen dazu auf Nachfrage mit.
Pilotphase fortsetzen
Noch läuft die Pilotphase. Diese solle auch noch einige Monate fortgesetzt werden: „Wir erachten es als sinnvoll, den ’Versuch’ bis zur Jahresmitte 2024 durchzuführen, um eine repräsentative Abwägung und Einschätzung treffen zu können“, schreibt die Stadt weiter. Dann werde das Ergebnis im Ausschuss vorgestellt, der dann darüber entscheidet, ob weitere Pfandringe angebracht werden sollen.
Dennoch gebe es schon eine Tendenz, die auch auf dem Foto sichtbar ist. Von Seiten der Stadt heißt es: „So ist als Zwischenfazit festzustellen, dass nur wenige Menschen das Angebot bisher genutzt haben.“ In der Folge sei derzeit verwaltungsseitig nicht festzustellen, dass eine Notwendigkeit für weitere Pfandringe bestehe beziehungsweise der ursächliche Verwendungszweck zur Nutzung dieser Ringe eingetreten sei. Die finale Entscheidung hierüber obliege jedoch dem Fachausschuss.