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Gefährliche Kreuzung auf der Ostwestfalenstraße soll entschärft werden

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Die Kreuzung der Sylbacher Straße mit der Ostwestfalenstraße in Höhe Retzen soll sicherer werden. - © TIM-online/Geobasisdaten NRW
Die Kreuzung der Sylbacher Straße mit der Ostwestfalenstraße in Höhe Retzen soll sicherer werden. (© TIM-online/Geobasisdaten NRW)

Bad Salzuflen-Retzen. Die Kreuzung der Ostwestfalenstraße (L712n) mit der Sylbacher Straße (L967) in Retzen ist als Unfallhäufungsstelle eingestuft worden. Um diese zu entschärfen, werden in dieser Woche Tafeln mit Verkehrszeichenkombinationen aufgestellt. Die insgesamt acht Tafeln sollen in beiden Fahrtrichtungen platziert werden. Dafür wird die Fahrspur jeweils auf Höhe der Tafeln verengt, teilt der Landesbetrieb Straßenbau („Straßen.NRW“) mit.

In dem Knotenpunkt kam es in den vergangenen Jahren sowohl zu Unfällen mit einbiegenden Autos aus der Sylbacher Straße als auch zwischen Linksabbiegern und dem Gegenverkehr auf der Ostwestfalenstraße, heißt es in einer Pressemitteilung des Landesbetriebs. Die Unfallkommission, bestehend aus Vertretern des Kreises Lippe, der Stadt Bad Salzuflen, der Polizei, der Bezirksregierung und „Straßen.NRW“, hat als kurzfristige Maßnahme die Aufstellung einer Schilderkombination beschlossen. Auf den Trägertafeln werden zukünftig die Verkehrszeichen „Unfallgefahr“, „Überholverbot“ sowie Tempo-70-Schilder auf die Situation aufmerksam machen.

Das Unfallgeschehen stets im Blick

Die Unfallkommission untersucht regelmäßig Verkehrsunfälle. Sie beschließt und setzt in der Folge Maßnahmen um, die Zusammenstöße zukünftig verhindern sollen. Die Polizei habe das Unfallgeschehen in Lippe ständig im Blick und berichte an die Unfallkommission, heißt es weiter.

Unfallhäufungsstellen würden anhand bestimmter Kriterien und Grenzwerte identifiziert. Die Mitglieder der Unfallkommission treffen sich zu Ortsbesichtigungen, um Faktoren zu ermitteln, die Unfälle begünstigen. In gemeinsamen Sitzungen wird anschließend beraten, welche Maßnahmen umgesetzt werden können – das können verkehrsregelnde, verkehrslenkende oder straßenbauliche Maßnahmen sein, heißt es abschließend.

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