Barntrup. Drei bis fünf Immobilien in der Stadt sind für Bürgermeister Borris Ortmeier problematische Objekte. Sie verfallen augenscheinlich, sind unbewohnt, gelten vielen als Schandflecke. Darunter: der „Lippische Hof“ und der „Schwan“, zwei ehemalige Gaststätten in der Mittelstraße. Während die Stadt mit ihrem Versuch scheiterte, Eigentümer des „Lippischen Hofs“ zu werden, könnte beim „Schwan“ in Kürze ein neues Kapitel aufgeschlagen werden: Er wird am Mittwoch, 19. November, vor dem Amtsgericht Blomberg zwangsversteigert. Bürgermeister Ortmeier will dabei sein. „Der Zustand des Gebäudes ist schlecht“, sagt Ortmeier über das ehemalige „Gasthaus zum Schwan“. „Das tut der Stadt nicht gut.“ Es ist nicht die erste Zwangsversteigerung des Objekts: Das wohl älteste Gasthaus der Stadt war auch vor fünf Jahren schon einmal unter den Hammer gekommen. Ob der Bürgermeister bei der Zwangsversteigerung für die Stadt mitbietet, ist nach seinen Worten offen. Für Beträge jenseits der 25.000 Euro bräuchte er ein Mandat des Stadtrats, das dieser vorher beschließen könnte. Für den Bürgermeister ist das leerstehende Haus zwar eine „Bruchbude“ mit undichtem Dach, in der Müll gelagert wird. Doch die Bausubstanz sei noch besser als beim „Lippischen Hof“ wenige 100 Meter weiter. Sollte die Stadt den Zuschlag bekommen, müsse man alle Optionen prüfen, sagt Ortmeier. Klar sei beispielsweise, dass Wohnungen gebraucht würden. Klar sei aber auch, dass man für eine Umnutzung viel Geld in die Hand nehmen müsse. „Zu lange die Augen verschlossen“ Nur zuzusehen, wie Gebäude verfallen, ist für Ortmeier nach eigenem Bekunden jedenfalls keine Option. Er glaube, dass die öffentliche Hand in der Verantwortung stehe. „Bei einigen Immobilien haben wir es wohl mit clanähnlichen Strukturen zu tun.“ Ortmeier betont: „Ich werde alles tun, um keine Clanstrukturen in der Stadt zu haben beziehungsweise um sie aus der Stadt zu bekommen, wenn sie da sind.“ Zu diesem Zwecke sehe man sich in der Stadtverwaltung alle Kaufverträge von Immobilien genau an. „Hier geht jedes Grundstück und jedes Haus, das verkauft wird, über unsere Schreibtische.“ Ziel der Stadt ist es, gegebenenfalls ihr Vorkaufsrecht zu nutzen. Das bedeutet: Wird die Immobilie verkauft, kann die Stadt unter bestimmten Bedingungen in den Kaufvertrag eintreten und das Haus selbst kaufen. Der Verkäufer bekommt den vereinbarten Kaufpreis. Diese Karte wollte die Stadt auch beim „Lippischen Hof“ 2024 ziehen. Doch der Verkäufer zog vor das Verwaltungsgericht Minden – mit Erfolg. Knackpunkt war die Tatsache, dass nach Überzeugung des Gerichts gar kein Kaufvertrag zustande gekommen war, in den die Stadt hätte eintreten können. Denn der abgeschlossene Vertrag war wegen sogenannter Nebenabreden nichtig, wie Gerichts-Pressesprecherin Dr. Florina Gebel der LZ auf Anfrage über die Verhandlung im Frühjahr sagte. Käufer und Verkäufer hätten verabredet, dass Gewerberäume in dem Gebäude zehn Jahre lang kostenlos genutzt werden dürften. Das stand aber nicht im beurkundeten Vertrag – und das ist nicht erlaubt. Darüber hinaus stellte das Gericht unter anderem Fehler in einer städtischen Satzung von 2012 fest, die für den Vorgang eine Rolle spielte. Stadt muss abwarten Der „Lippische Hof“ verfalle nun weiter und sei nicht nutzbar, so Ortmeier. Die Stadt kann nach dem Gerichtsurteil allerdings nicht viel anderes tun, als zu warten, bis das Haus wieder verkauft werden soll. Trotzdem könne das Vorkaufsrecht ein Instrument sein, um mit Immobilien umzugehen, die aus Sicht der Stadt problematisch sind, meint Ortmeier, beispielsweise die ehemalige Läger-Küchen-Halle und das Haus Düstersiek, beide in Sonneborn, die weiter auf eine Perspektive warten. Positiver sieht es bei der alten Zigarrenfabrik in Alverdissen aus: Sie hatte über Jahre wegen Verwahrlosung für Schlagzeilen gesorgt. Hier ist es der Stadt inzwischen gelungen, per Vorkaufsrecht Eigentümer zu werden. „Wir haben die Immobilie komplett geräumt“, sagt Ortmeier. Allerhand Müll innen und außen sei entsorgt worden. Ziele seien der Abriss und die Entwicklung von Bauplätzen. Auch sei denkbar, dass ein Investor das Areal übernimmt – hier sei die Stadt in Gesprächen. Der Bürgermeister betont: „Wir wollen keine Verhältnisse wie in manchen Vierteln von Duisburg.“ Da brauche es eine gesamtgesellschaftliche Anstrengung, vielleicht auch von Bund und Land, um den Kommunen weitere Möglichkeiten zum Eingreifen zu geben. Noch ist es nicht so weit. Deshalb hat der Rat inzwischen eine neue Satzung zum kommunalen Vorkaufsrecht beschlossen – um beim nächsten Versuch vor Gericht möglichst zu bestehen.