<p data-end="675" data-start="132">Detmold. Falschparken kann teuer werden. In der Regel droht ein Strafzettel vom Ordnungsamt, meist zwischen 20 und 40 Euro. Doch was passiert, wenn stattdessen ein dreistelliger Betrag verlangt wird, ausgelöst durch eine App, mit der Dritte Falschparker melden können? Ein LZ-Leser hat genau das erlebt. Sein kurzer Besuch bei einem Autohändler führte zu einer Zahlungsaufforderung in Höhe von 143,10 Euro. Wie gerecht ist dieses Vorgehen? Wo liegen die rechtlichen Grenzen? Und wer profitiert am Ende davon?</p> <p data-end="1402" data-start="677">„40 Euro hätte ich noch ohne zu murren gezahlt“, sagt der Leser, der anonym bleiben möchte. „Aber 143,10 Euro das ist für mich Abzocke.“ Anfang des Jahres habe er auf einem Parkplatz in der Wittekindstraße geparkt, um sich in der Nähe bei einem Autohändler Fahrzeuge anzuschauen. Dass dort Parkverbot für Kunden dieses Händlers herrscht, sei ihm in dem Moment nicht bewusst gewesen, auch wenn entsprechende Schilder vorhanden gewesen seien. Diese sind teils hoch an Laternen angebracht, ergänzt durch weitere Hinweise. Weil auf dem Hof des Autohändlers kein Parkplatz frei gewesen sei und der große Parkplatz zugleich zu einem Getränkemarkt und einer Bowlingbahn - ebenfalls mit Kundenverkehr - gehöre, habe er sich „nichts weiter dabei gedacht“.</p> <h2 class="Zwischenzeile">Eine hohe Summe wird verlangt</h2> <p data-end="2515" data-start="2046">Vor zwei Wochen bekam er dann einen Brief von einer Firma, die ihn im Auftrag des Parkplatzeigentümers aufforderte, für das Falschparken 143,10 Euro zu bezahlen. Dass er mit dem Parken einen Fehler gemacht hat, sieht der Autofahrer ein, wie er sagt. Immerhin gehen unter anderem auch Supermärkte gegen Personen die unrechtmäßig auf dem hauseigenen Kundenparkplatz parken, vor. Aber die Höhe der Summe findet er unverhältnismäßig: „40 Euro hätte ich noch ohne zu murren gezahlt, aber die geforderte Summe ist für mich Abzocke“, urteilt er. Aus Angst vor weiteren Zahlungsaufforderungen mit höheren Beträgen habe er das Geld schnell überwiesen – auch weil er sich weiteren Ärger ersparen wollte.</p> <p data-end="4338" data-start="3308">Der Eigentümer des Parkplatzes erklärt auf Nachfrage der LZ: „Jeder Kunde der Geschäfte, die sich dort befinden, darf auf dem Parkplatz parken.“ Der Grund für das harte Vorgehen habe mit dem benachbarten Autohandel zu tun. „Entweder haben die Autos der Kunden oder die Fahrzeuge des Autohändlers die Parkplätze blockiert“, schildert er. Im Zuge dessen habe er die Schilder aufgestellt, um darauf hinzuweisen, dass Kunden des Autohändlers dort nicht parken dürfen, und nutzt eine App, mit der Falschparker angezeigt werden können – wie auch im Fall des LZ-Lesers.</p> <p data-end="4338" data-start="3308">Diese App namens „Park & Collect“ wirbt übrigens auf ihrer Internetseite mit der Aussage: „Erhalten Sie bis zu 50Euro pro Wildparker auf Ihrem Parkplatz“. Auf die Frage, ob ein monetäres Interesse seitens des Parkplatzeigentümers bestehe und ob er tatsächlich je angezeigtem Falschparker 50 Euro bekomme, möchte er keine Angaben machen. Außerdem wisse er nicht, dass die Aussage mit den 50 Euro auf der Internetseite stehe.</p> <h2 class="Zwischenzeile">Die Sicht des Autohändlers</h2> <p data-end="2807" data-start="2517">Der Autohändler erklärt auf Nachfrage der LZ, dass es öfters Knöllchen gebe. Schon mehrere seiner Kunden hätten ihr Auto nur kurz auf dem Parkplatz abgestellt und dann eine Zahlungsaufforderung bekommen. Wenn Kunden vor Ort sind, frage er sie meistens, wo sie geparkt hätten, und verweise sie auf andere Möglichkeiten in den Seitenstraßen. Für die Zukunft überlege er, auch auf seiner Internetseite darauf aufmerksam zu machen, den besagten Parkplatz nicht zu nutzen.</p> <h2 class="Zwischenzeile">Das sagt der Verkehrsanwalt</h2> <p data-end="5130" data-start="4378">Ist ein Knöllchen, in der so eine hohe Summe verlangt wird, überhaupt rechtens? Rechtsanwalt Dr. Pott, Fachanwalt für Strafrecht aus Detmold, sagt Ja. Dennoch gäbe es Möglichkeiten. Er rät aber als erstes zur Selbstreflexion: „Man sollte sich selber prüfen und fragen, ob man in diesem Fall die Schilder wirklich nicht gesehen hat“, erklärt der Jurist. Als nächstes empfiehlt er, die geforderte Summe nicht sofort zu zahlen, sondern sie von einem Anwalt prüfen zu lassen.</p> <p data-end="5130" data-start="4378">Bei sofortiger Zahlung raube man sich nämlich eigene Handlungsmöglichkeiten. Im Zweifelsfall bleibe die Klage aus. Grund hierfür: „Personen, die durch Falschparker und mit solchen Maßnahmen Geld verdienen wollen, verdienen an den Personen, die direkt das Geld überweisen. Meistens haben sie kein Interesse an einer gerichtlichen Auseinandersetzung, weil das ihnen Kosten verursachen würde“, schätzt Dr. Pott.</p> <p data-end="5130" data-start="4378"></p> <p data-end="5130" data-start="4378">Lesen Sie auch:</p> <ul><li><a href="https://www.lz.de/lippe/detmold/24110211_Lippe-Check-Buerger-liefern-Ideen-fuer-besseres-Parken-in-Detmold-Stadt-setzt-auf-Lenkung.html">Lippe-Check: Bürger liefern Ideen für besseres Parken in Detmold - Stadt setzt auf Lenkung</a></li> <li><a href="https://www.lz.de/lippe/detmold/21713542_So-viel-muessen-Sie-beim-Falschparken-zahlen.html">So viel müssen Sie beim Falschparken zahlen</a></li> <li><a href="https://www.lz.de/lippe/detmold/23980049_So-bewerten-Experten-das-Parken-in-Detmold-und-das-wuerden-sie-verbessern.html">So bewerten Experten das Parken in Detmold - und das würden sie verbessern</a></li> </ul>