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Bad Meinberger Verein Yoga Vidya will Rechtssicherheit

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Das Yogazentrum am Rande von Bad Meinberg aus der Luft. Alle drei ehemaligen Rehakliniken gehören mittlerweile Yoga Vidya. - © Nicole Ellerbrake
Das Yogazentrum am Rande von Bad Meinberg aus der Luft. Alle drei ehemaligen Rehakliniken gehören mittlerweile Yoga Vidya. (© Nicole Ellerbrake)

Horn-Bad Meinberg. Der gemeinnützige Verein Yoga Vidya hat bei der Staatskanzlei in Düsseldorf einen Antrag zur Erlangung des Körperschaftsstatus eingereicht. Der Verein verspricht sich von dem Status als „Körperschaft des öffentlichen Rechts“ Rechtsklarheit. Durch sich widersprechende Gerichtsurteile und behördliche Entscheidungen der vergangenen Jahre sei der Verein in seiner Handlungsfähigkeit stark eingeschränkt worden, schreibt er in einer Pressemitteilung. Vom Bundesarbeitsgericht Erfurt war dem Verein im April 2023 der Status einer Religionsgemeinschaft abgesprochen worden. Yoga Vidya war verurteilt worden, langjährigen Beschäftigten nachträglich Mindestlohn zu zahlen.

„Dass Yoga Vidya e.V. eine Religionsgemeinschaft ist, bestätigen die Gutachten von namhaften Rechts- und Religionswissenschaftlern in dem 2000 Seiten schweren Antrag“, heißt es nun aber in der Pressemitteilung des Vereins. Die Lippische Landeskirche hatte das im August 2023 noch anders gesehen.

Verbeamtung und Kirchensteuer wären möglich

Körperschaften öffentlichen Rechts sind in Deutschland die evangelische und die katholische Kirche, aber auch kleinere Religionsgemeinschaften wie diverse Freikirchen, die Zeugen Jehovas, die neuapostolische Kirche, aber auch islamische Religionsgemeinschaften wie Ahmadiyya Muslim Jamaat, israelistische Kultusgemeinden und Weltanschauungsgemeinschaften wie einige Landesverbände des Humanistischen Verbands Deutschland oder der Bund für Geistesfreiheit Bayern.

Mit der Verleihung der Körperschaft öffentlichen Rechts würde der Verein Yoga Vidya offiziell als Religionsgemeinschaft anerkannt werden. Neben der angestrebten Rechtssicherheit sind damit einige Privilegien verbunden. „Zum Beispiel hätten die Körperschaften die Möglichkeit, eine Kirchensteuer zu erheben oder Mitarbeiter zu verbeamten“, heißt es in der Pressemitteilung. „Diese Möglichkeiten wollen wir aber nicht in Anspruch nehmen“, sagte Yoga-Vidya-Leiter und Gründer „Sukadev“ Volker Bretz.

Für Yoga Vidya seien andere Rechte von Bedeutung - zum Beispiel, die innere Organisation nach eigenen Grundsätzen gestalten zu dürfen. Auch eine Heiligsprechung und der Schutz religiöser Gegenstände wären durch den Körperschaftsstatus gewährleistet. Im Juli 2023 hatte der Verein einen Hindu-Schrein auf seinem Gelände errichtet.

Beratung von spezialisierter Anwaltskanzlei

Für den Antrag auf Erlangung des Körperschaftsstatus hat sich Yoga Vidya von einer darauf spezialisierten Anwaltskanzlei beraten lassen. Diese sei sich sicher, dass alle drei Voraussetzungen für eine Körperschaft erfüllt seien: erstens das Wesen einer Religionsgemeinschaft, zweitens der dauerhafte und generationsübergreifende Bestand von Mitgliederzahl und Satzung, drittens die Rechtstreue.

„Wir wollen so leben können, wie es unserer Überzeugung entspricht“, erklärt Bretz. Diese Überzeugung sei der integrale Yoga auf der Grundlage des Yoga-Vedanta-Bekenntnisses innerhalb des Hinduismus. „Das wollen wir so leben, wie es in die westliche Gesellschaft und in das deutsche Rechtssystem passt“, führt er weiter aus. „Momentan werden wir von jeder Behörde anders behandelt“, erzählt Bretz. Einige stünden dem Verein Yoga Vidya den Status der Religionsgemeinschaft zu, andere nicht. Dadurch sei unklar, ob für den gemeinnützigen Verein gesetzliche Sonderregelungen beim Arbeitsrecht und in anderen Bereichen gälten.

Weitere Berichte zu Yoga Vidya finden Sie auf unserer Themenseite.

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