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Tödlicher Unfall nach Kalldorfer Karneval 2023: Fahrer nun erneut angeklagt

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Die Polizei hatte die Unfallstelle an einem Waldweg in Kalletal damals markiert. - © FreitagTV/Stock
Die Polizei hatte die Unfallstelle an einem Waldweg in Kalletal damals markiert. (© FreitagTV/Stock)

Kalletal-Kalldorf/Detmold. Der Unfalltod einer 56-jährigen Kalletalerin am Rande des Kalldorfer Karnevals im vergangenen Jahr hat für den Fahrer ein juristisches Nachspiel: Ihm wird nun vorgeworfen, alkoholisiert ein Fahrzeug geführt zu haben. Die Staatsanwaltschaft Detmold beantragt wegen des Verstoßes gegen die sogenannte 0,5 Promille-Grenze die Verhängung einer Geldbuße von 500 Euro sowie ein Fahrverbot von einem Monat. Im Falle einer Verurteilung wäre zudem ein Punkt im Fahreignungsregister einzutragen, heißt es in einer Mitteilung des Amtsgerichts Lemgo.

Verhandelt wird das Ordnungswidrigkeitenverfahren am kommenden Mittwoch, 17. April, ab 9 Uhr im Saal 202 des Amtsgerichts Lemgo unter Vorsitz von Richterin Vera Thomßen. Der zum Unfallzeitpunkt 54-jährige Angeklagte aus Kalletal fuhr am Unfalltag einen Trecker mit Anhänger auf einem Waldweg von Kalldorf nach Erder. Das 56-jährige Unfallopfer, seine Lebensgefährtin, saß auf dem linken Radkasten des Treckers.

Bei dem Versuch, einer Bekannten, die sich auf dem Anhänger befand, eine Tasse anzureichen, verlor sie das Gleichgewicht und fiel zu Boden. Dort wurde sie vom Trecker überrollt. Der Fahrer bremste den Trecker unverzüglich ab und setzte rückwärts. Trotz umgehend eingeleiteter Wiederbelebungsversuche verstarb die 56-Jährige Frau jedoch noch am Unfallort.

Anwalt fordert Einstellung des Verfahrens

Gegen den Fahrer war zunächst wegen fahrlässiger Tötung ermittelt worden. Er wies zum Unfallzeitpunkt einen Blutalkoholwert von 0,6 Promille auf. Die Staatsanwaltschaft Detmold stellte das Ermittlungsverfahren aber ein, da dem Fahrer „ein unfallursächlicher Sorgfaltsverstoß“ nicht vorgeworfen werden konnte. Die Alkoholisierung sei nicht unfallursächlich gewesen, da der Fahrer den Trecker unverzüglich angehalten und zurückgesetzt habe. Das Unfallopfer, das damals deutlich alkoholisiert war, sei ohne äußere Einwirkung vom Trecker zu Boden gestürzt und überrollt worden.

Der Fahrer wird vertreten von Rechtsanwalt Dr. André Pott aus Detmold. Dieser hatte die Einstellung des Ordnungswidrigkeitenverfahrens beantragt, da der befahrene Waldweg nicht zum öffentlichen Straßenverkehr zähle. Zudem sei der Fahrer psychisch durch den Unfall erheblich belastet, da die Getötete seine Lebensgefährtin gewesen sei. Die Staatsanwaltschaft Detmold stimmte dem Einstellungsantrag jedoch nicht zu. Sie verweist darauf, dass der befahrene Waldweg öffentlicher Straßenverkehrsraum sei.

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