Selbst zu versuchen, ein Nest zu
entfernen – davon rät die Umweltschutzbehörde ab. Das grundlos zu
tun ist auch verboten.
Wespen- und Hornissennester dürfen nicht grundlos entfernt werden

Selbst zu versuchen, ein Nest zu
entfernen – davon rät die Umweltschutzbehörde ab. Das grundlos zu
tun ist auch verboten.