Detmold. Der Prozess um den tausendfachen Kindesmissbrauch auf dem Campingplatz "Eichwald" in Elbrinxen wird wohl voraussichtlich erst Ende Juni stattfinden. Bisher liegt dem Landgericht Detmold keine Anklageschrift vor, daher sei laut Pressesprecher Wolfram Wormuth damit zu rechnen, dass die Staatsanwaltschaft eine Verlängerung der Untersuchungshaft beantragen wird.
Die gesetzlich vorgeschriebene Sechs-Monats-Frist läuft am 6. Juni ab, genau ein halbes Jahr nach der Festnahme des Hauptbeschuldigten Andreas V. Ursprünglich habe die Staatsanwaltschaft die Anklageschrift Ende April fertigstellen wollen, das Landgericht rechnet nun aber erst in der nächsten Woche damit. Danach benötige die Kammer noch mehrere Wochen, um die Anklageschrift zu prüfen. "Sorgfalt geht in diesem Zusammenhang vor Schnelligkeit", sagt Wormuth. Das sei man auch den Verdächtigen schuldig, die seit einigen Monaten in U-Haft sitzen.
Die Kammer prüfe genau, ob die Anklageschrift in sich schlüssig sei und werfe unter anderem einen Blick auf einzelne Anlagen, wie zum Beispiel belastende Aussagen. Auch die Verteidiger hätten knapp vier Wochen Zeit, sich zu den Vorwürfen zu äußern. Daneben müssten alle Betroffenen informiert und passende Termine gefunden werden. "Das ist bei so vielen Beteiligten gar nicht so einfach", sagt Wormuth. Mindestens 40 Geschädigte sind bisher bekannt. Wie viele letztendlich als Nebenkläger mit ihren Opfer-Anwälten auftreten, stehe noch nicht fest. Laut Staatsanwaltschaft hatten sich zuletzt vierzehn Nebenkläger gemeldet. Die Zahl könnte noch steigen.
Drei Monate Verlängerung
Ob die U-Haft der drei Hauptbeschuldigten verlängert wird, entscheidet letztendlich das Oberlandesgericht in Hamm. Möglich sei eine Ausnahmeregelung nur in besonders schweren Fällen. Da das Ermittlungsverfahren im Fall Lügde äußerst umfangreich gewesen sei und noch immer andauert, sei davon auszugehen, dass das OG einer Verlängerung der U-Haft zustimmen würde. In die Entscheidung spiele auch mit rein, ob eine Wiederholungsgefahr von den Verdächtigen ausgeht oder die Beschuldigten möglicherweise sogar flüchten könnten. Fällt die Entscheidung für eine Verlängerung der Frist aus, müsse der Porzess innerhalb von drei Monaten stattfinden. Die Detmolder Staatsanwaltschaft bereitet sich laut eigenen Angaben zumindestens auf alle Eventualitäten vor. Noch sei aber keine Verlängerung beantragt worden.
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