Warum haben Polizisten in den vergangenen Jahren konkrete Hinweise auf den Hauptverdächtigen Andreas V. nicht überprüft? Wieso haben Jugendämter ein achtjähriges Pflegekind auf der vermüllten, dreckigen Parzelle eines Dauercampers untergebracht, obwohl mehrfach Verdacht auf Pädophilie bestand?
Die souveräne Richterin Anke Grudda machte nur fünf Minuten nach Prozessbeginn klar – wer Antworten auf diese Fragen von der Jugendschutzkammer erhoffe, werde enttäuscht. Denn vor dem Landgericht Detmold ging es ausschließlich um die Schuld oder Unschuld dreier Männer. Zwei haben hundertfachen Kindesmissbrauch eingeräumt, der dritte gab zu, dass er aus der Ferne per Webcam zugeschaut und dirigiert hat.
So schlimm die Übergriffe für die vielen Opfer waren, der Lügder Missbrauchsfall hat auch etwas „Gutes", betonten Opferverbände: Denn nie zuvor wurde so viel über Kinderpornografie und Kindesmissbrauch geredet wie jetzt. NRW-Innenminister Herbert Reul (CDU) hat die Verfolgung der Taten zu einer wichtigen Polizeiaufgabe erklärt.
Das reicht nicht aus – denn Opferanwälte betonen, dass gegenwärtig Kindesmissbrauch und Kinderpornobesitz nicht als Verbrechen gelten, da die Mindeststrafe unter einem Jahr liegt. Sie fordern höhere Strafen – und das völlig zu Recht.
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