Kreis Lippe. Das Jugendamt des Kreises Lippe kommt seiner Verpflichtung nicht nach, Jugendliche in einem Gerichtsverfahren zu begleiten. Das hat Jens Gnisa, CDU-Kandidat für den Posten des Landrates, beim Kreisparteitag der Christdemokraten behauptet und in sozialen Netzwerken wiederholt. Das Jugendamt des Kreises Lippe bestreitet den Vorwurf. Hintergrund: Die Regelungen für Jugendstrafverfahren haben sich zum 1. Januar geändert. In Strafverfahren gegen Kinder und Jugendliche sollen deren Rechte gestärkt werden. Unter anderem soll die Jugendgerichtshilfe, das Jugendamt, schon dann beteiligt werden, wenn der Beschuldigte mit einer Anklageerhebung rechnen muss. Seit Jahresanfang muss grundsätzlich immer ein Vertreter der Jugendgerichtshilfe in der Hauptverhandlung anwesend sein. Ausnahmen gibt es, die aber vorher abgeklärt werden müssen. Die LZ hat beim Gericht nachgefragt. Der Direktor des Amtsgerichts Detmold, Michael Wölfinger, bestätigt nach Rückfrage bei einigen Kollegen: Es gebe tatsächlich Verärgerung darüber, dass das Jugendamt die Anwesenheitspflicht nur unzureichend erfülle. „Früher war das eine Soll-Vorschrift, jetzt ist das deutlich verpflichtender", sagt Wölfinger. Die Gefahr bestehe, dass ein Verfahren platzen könnte. „Wenn ein Verteidiger das moniert, wäre das möglich. Die Kosten würde unter Umständen das Jugendamt tragen müssen." Wölfinger betont, dass die Kritik sich nicht gegen alle Jugendämter richtet, denn das Detmolder Gericht sei nicht für alle Kommunen im Kreis zuständig. Der Kreis Lippe weist die Kritik zurück. „Die Mitarbeiter des Jugendamts haben auch vor der verpflichtenden Gesetzesänderung regelmäßig an Gerichtsterminen teilgenommen oder dem Gericht im Vorfeld umfangreiche Berichte zur Verfügung gestellt, so dass nach Absprache mit den Richtern eine persönliche Teilnahme an den Terminen zum Teil nicht mehr erforderlich war", schreibt er. Das Kreis-Jugendamt stehe im engen Austausch mit den Gerichten, um die Einhaltung der gesetzlichen Verpflichtung zu gewährleisten und die Änderungen in die Arbeitsabläufe im Rahmen der Jugendgerichtshilfe einfließen zu lassen. „Beschwerden seitens der Justiz wurden dem Jugendamt des Kreises gegenüber bislang noch nicht geäußert."