Wegen eines Formfehlers kommt ein bitterer Fall erneut vor Gericht. Ein Oerlinghauser hatte seinen drei Monate alten Sohn im März 2020 zu Tode geschüttelt und war im September wegen Körperverletzung mit Todesfolge zu sechs Jahren und neun Monaten Haft verurteilt worden. Nun könnte auf den 27-Jährigen eine geringere Strafe zukommen, denn der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat das Urteil zum Teil aufgehoben – zumindest was das Strafmaß betrifft.
Urteil um zu Tode misshandeltes Baby aufgehoben
