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Jobcenter Lippe rechnet mit vielen Neukunden

Karin Laqua

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Viel zu tun: Ab Juni wechselt die Zuständigkeit für die meisten der Geflüchteten aus der Ukraine zum Jobcenter Lippe. - © Pixabay / Symbolfoto
Viel zu tun: Ab Juni wechselt die Zuständigkeit für die meisten der Geflüchteten aus der Ukraine zum Jobcenter Lippe. (© Pixabay / Symbolfoto)

Kreis Lippe. Noch bis 31. Mai haben hilfebedürftige Geflüchtete aus der Ukraine Anspruch auf Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG). Ab 1. Juni wechselt laut Mitteilung des Jobcenters Lippe für die meisten Geflüchteten die Zuständigkeit.

Hilfebedürftige geflüchtete Menschen aus der Ukraine, die erwerbsfähig sind, hätten dann Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem SGB II. Für diese Leistungsberechtigten ist dann das Jobcenter zuständig.

Fiktionsbescheinigung und Aufenthaltstitel

Voraussetzungen für Leistungen nach SGB II seien eine "erkennungsdienstliche Behandlung der Geflüchteten durch das zuständige Ausländeramt und die Vorlage einer Fiktionsbescheinigung oder eines Aufenthaltstitels nach § 24 Abs. 1 des Aufenthaltsgesetzes". Wenn noch keine Fiktionsbescheinigung oder ein Aufenthaltstitel vorliege, müsse dies beim zuständigen Ausländeramt beantragt werden.

Zusätzlich müssen die weiteren Voraussetzungen zum Bezug der Grundsicherung wie Hilfebedürftigkeit und Erwerbsfähigkeit vorliegen. Folgende Unterlagen werden benötigt: Fiktionsbescheinigung, Ausweispapiere, Krankenversicherungsdaten, Bankdaten, Mietvertrag (falls vorhanden).

Jobcenter sieht sich vorbereitet

Es habe sowohl mit der kommunalen Ebene als auch intern im Jobcenter viele Abstimmungsgespräche gegeben, um den "Rechtskreiswechsel" vorzubereiten.

Das Jobcenter profitiere außerdem von den während der Flüchtlingskrise 2015/2016 gesammelten Erfahrungen und habe sich personell und organisatorisch entsprechend aufgestellt.

3500 bis 4000 Neukunden erwartet

Im gesamten Zuständigkeitsbereich des Jobcenters Lippe ist laut der Mitteilung mit einem Antragsvolumen von etwa 3500 bis 4000 Neukunden zu rechnen. Um die Übernahme dieser Menschen zeitnah zu gewährleisten, sei in den letzten drei Wochen bereits intensiv im Bereich Neuantragstellungen gearbeitet worden. „Das innerhalb der kurzen Zeit zu bewältigende zusätzliche Arbeitsvolumen ist enorm. Ich bin aber davon überzeugt, dass wir zum Übernahmestichtag 1. Juni die meisten Fälle im System haben werden. Aufgrund der guten Zusammenarbeit mit den Kommunen ist eine durchgehende finanzielle Unterstützung der Geflüchteten sichergestellt", betont Stefan Susat, Vorstand des Jobcenters Lippe.

Die Mitarbeiter des Jobcenters helfen bei Bedarf auch bei der Vermittlung in Beschäftigung, Qualifizierung und Weiterbildung und geben auch Unterstützung bei der Anerkennung von Berufs- und Bildungsabschlüssen. Ziel ist es, die Menschen ausbildungsadäquat zu vermitteln.

Ein Antrag auf Leistungen nach dem SGB II kann auch online von der Homepage des Jobcenters heruntergeladen werden. Mehrsprachige Informationen für geflüchtete Menschen aus der Ukraine finden sich unter: www.jobcenter-lippe.de/ informationen-fuer-gefluechtete-aus-der-ukraine.html

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