Die gängige Sechs-Monats-Frist ist rum, dennoch kommt es im Mai nicht zur Hauptverhandlung gegen einen wegen Mordes angeklagten Detmolder. Das hat seine Gründe: Denn der Angeklagte sitzt längst nicht mehr in U-Haft.
Darum findet der Prozess nach dem mutmaßlichen Muttermord erst im Sommer statt
