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Entscheidung des OLGs

Führerscheinkönig bald wieder vor Gericht: Deshalb steht der Alkohol im Fokus

Der selbst ernannte Führerscheinkönig kurz vor seinem allerersten Urteil im Mai 2020 auf dem Gerichtsflur. Rechtskräftig wird dieses mit abgeändertem Strafmaß erst anderthalb Jahre später. - © Archivfoto: Janet König

Es scheint fast so, als hätte der bereits mehrfach verurteilte Horn-Bad Meinberger eine Dauerkarte für die Anklagebank ergattert. Schon wieder muss sich das Landgericht Detmold mit dem selbst ernannten Führerscheinkönig befassen. Das Revisionsgericht hatte einen wichtigen Punkt am letzten Urteil zu beanstanden.  

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