Kreis Lippe. In einem gemeinsamen Erörterungstermin mit Vertretern der Kreisverwaltung Lippe und des Aktionsbündnis Klinikum Lippe wurde der Entwurf des Formblatts vom Aktionsbündnis und weitergehende rechtliche Fragestellungen erörtert. Zum vorgelegten Formblatt gab es von den Vertretern der Kreisverwaltung einige Anmerkungen, die von den Vertretern des Aktionsbündnisses aufgenommen wurden und entsprechend beim neuen Formblattentwurf berücksichtigt werden. Anders sieht es laut Pressemitteilung bei ins besonders einem rechtlichen Thema aus. Die Vertreter der Kreisverwaltung trugen demnach als mögliches Problem vor, das es rechtlich problematisch werden könne, das Thema der Zukunft des Klinikum Lemgos zur Abstimmung zu stellen, solange die Krankenhausplanung NRW noch nicht abgeschlossen ist. Das würde auch für die zu erstellende Kostenplanung gelten, die im Rahmen des Bürgerbegehrens von der Kreisverwaltung erstellt werden müsse. Diese gesetzliche Vorschrift soll den Bürgern, die das Bürgerbegehren unterschreiben wollen, zur Information vorliegen, damit sie über die finanziellen Kosten des Bürgerbegehrens informiert sind. „Das Aktionsbündnis Klinikum Lippe ist weiterhin fest entschlossen, nach einem weiteren Gespräch mit unserem Anwalt aus Bochum schnellstmöglich mit dem Bürgerbegehren zu starten“, heißt es abschließend.