Kreis Lippe. Das Aktionsbündnis Klinikum Lippe und die drei Vertretungsberechtigten des Bürgerbegehrens – Monika Bahlo, Elke Güse und Walter Brinkmann - haben nach intensiver Beratung die Entscheidung getroffen, keine Klage beim Verwaltungsgericht in Minden gegen die Entscheidung in der letzten Kreistagssitzung einzureichen. Der Kreistag entschied, das Bürgerbegehren aus rechtlichen Gründen abzulehnen.
Einer der Entscheidungsgründe für das Aktionsbündnis auf eine Klage zu verzichten ist laut Pressemitteilung auch dadurch begründet, dass ein Klageverfahren sich über einen langen Zeitraum hinziehen könnte und Politik und Aufsichtsrat in dieser Zeit ohnehin schon weitere Entscheidungen träfen.
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Gemeinsamen Neuanfang fördern
„Andererseits ist der Klageverzicht aber auch ein Ausdruck des gewachsenen Vertrauens in die neue Geschäftsführung, des neu gewählten Landrats und den neu zu bildenden Aufsichtsrat des Klinikums, die sich in den vergangenen Wochen öffentlich klar für den Standort Lemgo und den Erhalt der Notaufnahme in Lemgo ausgesprochen haben“, heißt es.
Das Aktionsbündnis sieht in dieser Entwicklung ein deutliches Signal für eine Trendwende in der Klinikpolitik des Kreises. Mit dem Verzicht auf eine Klage möchte das Bündnis die neue Geschäftsführung und den neuen Landrat in ihrer Arbeit unterstützen und einen gemeinsamen Neuanfang fördern.
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