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Bitte um weitere Hinweise

Sexualisierte Gewalt in Lippe: Landeskirche benennt weitere Fälle aus Detmold und Wöbbel

Kreis Lippe/Detmold. Die Lippische Landeskirche geht zwei weiteren Verdachtsfällen sexualisierter Gewalt nach. Dazu gibt es nun Einzelheiten. Zum einen geht es um sexualisierte Gewalt in der evangelisch-reformierten Kirchengemeinde Heiligenkirchen in der Zeit von Februar 1971 bis November 1972. Dies ist allerdings kein Verdachtsfall: Der Pfarrdiakon war im August 1973 vom Landgericht Detmold wegen Unzucht mit Kindern zu einem Jahr Haft verurteilt worden.

Gleichwohl hofft die Landeskirche auf mehr Informationen dazu. Der zweite Fall betrifft Vorwürfe gegen einen verstorbenen Pfarrer, der von 1972 bis 1980 in der evangelisch-reformierten Kirchengemeinde Detmold-West und dann in der Kirchengemeinde Wöbbel tätig war.

„Wir sind fassungslos“

Landessuperintendent Dietmar Arends spricht von „inakzeptablem Vorgehen“ der damals Verantwortlichen. „Wir sind fassungslos über all das, was wir inzwischen wissen.“

Anfang 2024 waren bereits zwei Fälle aus den 1980er und 1990er Jahren veröffentlicht worden. Die Landeskirche richtete daraufhin zwei Ansprechstellen in Lippe ein. Seitdem hätten sie weitere Meldungen zu den bereits veröffentlichten Geschehnissen erreicht, berichtet die Landeskirche in einer Pressemitteilung. Die Meldung einer Betroffenen und drei Zeugenhinweise seien nun zu zwei weiteren Fällen eingegangen.

Im Heiligenkirchener Fall sei der Täter nach einer - laut Arends „allerdings sehr verspäteten“ - Strafanzeige durch den damaligen, inzwischen ebenfalls verstorbenen Pfarrer verurteilt worden. Der inzwischen verstorbene Pfarrdiakon sei als Angestellter der Lippischen Landeskirche unter anderem in der Kinder- und Jugendarbeit und in der Katechumenen- und Konfirmandenarbeit tätig gewesen. In dieser Zeit sei es zu sexualisierter Gewalt gegenüber zwei Kindern gekommen.

„Es gibt Hinweise, dass es weitere Betroffene geben könnte“, sagt Arends und findet klare Worte: „Leider haben die damaligen Verantwortlichen viel zu spät gehandelt. Auch hat es offenbar keine weitere Bekanntmachung, Aufklärung und Aufarbeitung in der Gemeinde gegeben. Die Betroffenen waren nicht im Blick; ihnen wurde keine Unterstützung angeboten. Das bedauern wir zutiefst.“

Dietmar Arends - © Heinz Wernecke
Dietmar Arends (© Heinz Wernecke)

Landeskirche hatte keine Konsequenzen gezogen

Der zweite Fall betrifft den ebenfalls verstorbenen Pfarrer. Hier seien Vorwürfe sexualisierter Gewalt in mehreren Fällen, die sich auf die Detmolder Zeit beziehen, in der Personalakte entdeckt worden, auch sei ein Zeugenhinweis eingegangen.

Zudem habe sich eine betroffene Person aus der Zeit in Wöbbel gemeldet. „Die Auswertung der Akten hat gezeigt, dass Verantwortliche im Landeskirchenamt von sehr konkreten Vorwürfen sexualisierter Gewalt Kenntnis hatten, aber keinerlei Konsequenzen gezogen haben. Weder haben sich die Verantwortlichen um die Betroffenen und ihre Familien gekümmert, noch wurden straf- oder disziplinarrechtliche Schritte eingeleitet“, so Dietmar Arends. Derzeit werde geprüft, ob noch disziplinarrechtliche Schritte gegen Verantwortliche möglich sind.

„Wir möchten betroffene Personen um Entschuldigung bitten für das, was ihnen in der Lippischen Landeskirche widerfahren ist“, sagt Arends. „Wir schämen uns dafür, dass kirchlich Mitarbeitende das selbstverständliche Recht auf Unversehrtheit mit Füßen getreten haben. Zugleich versichern wir, dass wir alles dafür tun werden, damit sexualisierte Gewalt keinen Platz in unserer Kirche haben wird. Wir möchten alle Betroffenen von sexualisierter Gewalt im Bereich der Landeskirche ausdrücklich ermutigen, sich an eine unserer Ansprechstellen zu wenden.“

Präventionsmaßnahmen und Stand der Aufarbeitung

Um zu verhindern, dass ein ähnliches Versagen in der kirchlichen Arbeit heute erneut vorkommen kann, arbeiteten die Landeskirche und ihre 65 Kirchengemeinden mit Schutzkonzepten und Schulungen sowie mit Ansprechpersonen und Interventionsteams bei Verdacht auf Grenzverletzungen und sexualisierte Gewalt. Zur Unterstützung der weiteren Aufarbeitung von Fällen hat die Landeskirche eine Stabsstelle Sexualisierte Gewalt im Dienstumfang von 75 Prozent besetzt. Ein mit externen Experten besetztes Fachgremium wird die Fälle einzeln überprüfen und die Landeskirche daraufhin beraten, was jeweils an Aufarbeitung zu unternehmen ist. „Zwei betroffene Personen haben ihre Bereitschaft zur Mitarbeit angekündigt. Dafür sind wir sehr dankbar.“

Ansprechstelle in Trägerschaft der Lippischen Landeskirche

Aufgabe der Ansprechstelle ist es, Erstkontakt mit den Betroffenen herzustellen. Gemeinsam wird geklärt, ob eine Weitervermittlung an andere Beratungsstellen oder therapeutische Einrichtungen gewünscht ist. Die Ansprechstelle steht ausdrücklich auch Personen zur Verfügung, die zur Aufarbeitung beitragen können oder Kenntnis von einem gegenwärtigen Fall sexualisierter Gewalt haben. Ansprechperson ist Pfarrerin Susanne Eerenstein, Tel. (05231) 99280, Stellvertreterin ist Louisa Zimmermann. Beide sind zur Verschwiegenheit verpflichtet. E-Mail: ansprechstelle@lippische-landeskirche.de.

Susanne Eerenstein - © Vera Gerstendorf-Welle(LZ)
Susanne Eerenstein (© Vera Gerstendorf-Welle(LZ))

Unabhängige Ansprechstelle

Wer keine Beratung durch eine Person wahrnehmen will, die der Institution angehört, in der er oder sie Leid erfahren hat, kann sich bei der Beratungsstelle des SOS-Kinderdorfs melden. Auch hier ist der Kontakt kostenlos. Holger Nickel und Lana-Katharina Nerowski sind unter Tel. (05235) 5097930 oder per E-Mail an holger.nickel@sos-kinderdorf.de zu erreichen. Meldungen können auch direkt an die Meldestelle der Diakonie Rheinland-Westfalen-Lippe gehen. Ansprechpartnerin ist Birgit Pfeifer, ­Tel. (0211) 6398-342, ­E-Mail: b.pfeifer@diakonie-rwl.de.

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