Die Klinikum GmbH sieht ihre Persönlichkeitsrechte verletzt, weil Aktionsbündnis-Sprecher Walter Brinkmann falsche Aussagen in einem Zeitungsinterview getätigt haben soll. Doch das Landgericht Detmold weist die Klage ab - und liefert eine umfangreiche Begründung.
Gericht schmettert Klage des Detmolder Klinikums gegen Kritiker Brinkmann ab
