Kreis Lippe. Landrat Dr. Axel Lehmann weist die Kritik des „Aktionsbündnisses Klinikum Lippe“ zurück. „Dass der Kreis Lippe eine notwendige Kostenschätzung zurückhalten und das Bürgerbegehren damit bewusst verzögern würde, entbehrt jeder Grundlage“, so Lehmann in einer Pressemitteilung.
Hintergrund ist eine Fachaufsichtsbeschwerde, die Walter Brinkmann vom Vorstand des Aktionsbündnisses bei der Bezirksregierung gegen Lehmann eingereicht hatte. Tenor: Der Kreis verschleppe es, dem Bündnis eine Kostenschätzung vorzulegen. Diese wiederum ist laut Brinkmann eine formale Voraussetzung, um das Bürgerbegehren zum Erhalt des Klinikums-Standorts Lemgo starten zu können.
„Komplexe Materie“
So muss ermittelt werden, was es kosten würde, wenn die Forderungen des Bürgerbegehrens umgesetzt würden. Dass die Kostenschätzung noch nicht da sei, liege allein an der „überaus komplexen Materie“, so Lehmann. „Das ist wesentlich komplizierter als beim Bau einer Straße, den ich relativ genau kalkulieren kann.“
Es gehe um den Betrieb eines Krankenhauses mit rund 3000 Beschäftigten. Dabei müssten über einen langen Zeitraum Betriebskosten geschätzt, Investitionskosten kalkuliert sowie die laufenden Klinikreformen des Bundes und des Landes berücksichtigt werden. Es gelte der Grundsatz „Sorgfalt vor Schnelligkeit“. Lehmann: „Deshalb würde ich mir wünschen, wenn man uns einfach unsere Arbeit machen ließe, anstatt Fachaufsichtsbeschwerden einzureichen, die uns jetzt wieder nur zusätzlich Zeit kosten.“
Unabhängig davon hebt Lehmann hervor, dass der Standort Lemgo als stationäres Krankenhaus der Grundversorgung mit Notfallgrundversorgung inzwischen erhalten bleiben solle. Lehmann: „Das kommt dem ohnehin ziemlich nahe, was das Aktionsbündnis mit dem Bürgerbegehren zur Abstimmung stellen will.“