Kreis Lippe. Walter Brinkmann vom Vorstand es Aktionsbündnisses Klinikum Lippe und Mitinitiator eines Bürgerbegehrens hat im Namen von zwei weiteren gegenüber der Kreisverwaltung benannten Vertreter für das geplante und eingereichte Bürgerbegehren eine Fachaufsichtsbeschwerde bei der Bezirksregierung Detmold gegen den Landrat Dr. Axel Lehmann eingereicht. Grund dafür sei die Verschleppung der Mitteilung der Kostenschätzung.
„Das geplante Bürgerbegehren zur Zukunft des Klinikums Lippe in öffentlicher Trägerschaft und zur Sicherung eines leistungsstarken medizinischen Standorts Lemgo wurde beim Kreis Lippe am 15. August eingereicht“, schreibt Walter Brinkmann in einer Pressemitteilung. Um das Bürgerbegehren mit der Unterschriftensammlung der lippischen Bürger starten zu können, müssen die drei benannten Initiatoren zur Information der Bürger auch die zu erwartenden Kosten, die für die Umsetzung der Forderung entstehen, für die Bürger benennen. Diese Kostenschätzung muss der Kreis den Initiatoren mitteilen.
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Allerspätestens, so heißt es in dem Schreiben weiter, liegen diese Kosten durch die Berechnungen einer externen Firma für eine Neustrukturierung des Klinikums Lippe bei der Geschäftsführung des Klinikums und dem Aufsichtsrat vor. „Vor dem Hintergrund sieht das Aktionsbündnis Klinikum Lippe in der bisher nicht mitgeteilten Kostenschätzung eine bewusste und nicht hinnehmbare Verzögerung für das Bürgerbegehren. Es kann nicht sein, das den lippischen Bürgern somit bisher nicht die Möglichkeit gegeben wird, über das Bürgerbegehren abstimmen zu können“, betont Brinkmann.
Um der eingereichten Fachaufsichtsbeschwerde bei der Bezirksregierung mehr Nachdruck zu verleihen, sei die Beschwerde auch dem Innenminister und dem Arbeits- und Sozialminister des Landes Nordrhein-Westfalen, zugeleitet worden.