Kreis Lippe. Die Städte und Gemeinden in Lippe haben die Hebesätze für die Gewerbesteuer und die Grundsteuer für das Jahr 2025 veröffentlicht. Die Industrie- und Handelskammer Lippe zu Detmold (IHK Lippe) hat auf Basis dieser Daten die beiden Vergleichsrechner aktualisiert. Mit denen können Unternehmen die konkrete Höhe der Gewerbesteuer und Grundsteuer B für ihre Standorte abschätzen und mit anderen Kommunen vergleichen.
„14 von 16 Kommunen in Lippe haben ihre Gewerbesteuer-Hebesätze trotz eigener schwieriger Wirtschaftslage nicht erhöht“, sagt Andreas Henkel laut einer Pressemitteilung. Der stellvertretende Hauptgeschäftsführer bedauere, dass ausgerechnet die zwei größten Kommunen Lippes die Hebesätze kräftig angehoben haben. So seien die Gewerbesteuer-Hebesätze in Detmold um knapp fünf Prozent auf 468 Prozent und in Bad Salzuflen um neun Prozent auf 496 Prozent erhöht worden. Die Kurstadt setzt sich damit in Lippe an die Spitze.
Im Jahr 2025 müssen alle Kommunen die Basis für die Berechnung der Grundsteuer neu festlegen. Erwartet werde, dass die Grundsteuermessbeträge für Wohngrundstücke eher steigen und für Nichtwohngrundstücke tendenziell sinken. „Bei den Hebesätzen für bebaute Grundstücke (Grundsteuer B) haben sich fast alle Kommunen in Lippe gegen die vom Land Nordrhein-Westfalen als Option vorgeschlagenen differenzierten Hebesätze für Wohngrundstücke und Nichtwohngrundstücke entschieden“, schreibt die IHK.
Differenzierte und damit deutlich höhere Hebesätze für Nichtwohngrundstücke verlangen nur die Stadt Blomberg (Hebesatz 1680 Prozent) und die Gemeinde Extertal (1195 Prozent). „Das führt dazu, dass die Grundsteuer B bei gleichem Grundsteuermessbetrag in Blomberg fast dreimal so hoch ausfallen würde wie in Bad Salzuflen mit dem niedrigsten Hebesatz “, rechnet Henkel vor. Er weist allerdings darauf hin, dass die neu berechneten Grundsteuermessbeträge für die Gesamthöhe der Grundsteuer entscheidend seien und je nach Kommune und Lagegunst sehr unterschiedlich ausfallen würden. Erfreulich sei jedenfalls, so Henkel, dass die meisten Kommunen ihre Gewerbebetriebe durch „maßvolle einheitliche Hebesätze“ bei der Grundsteuer B eher entlasteten.
Vergleichsrechner für die Grundsteuer B: www.ihk.de/lippe-detmold/hauptnavigation/beraten-und-informieren/steuern/grundsteuern-6226680
Vergleichsrechner Gewerbesteuer: www.ihk.de/lippe-detmold/hauptnavigation/beraten-und-informieren/steuern/gewerbesteuer-4284870