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Ausschluss rechtswidrig: Lages Bürgermeister bekommt Recht

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Bürgermeister Matthias Kalkreuter ewartet, dass der Rat den Beschluss, er dürfe nicht Chef des Stadtwerke-Aufsichrates sein, nun zurücknimmt. - © Thomas Reineke
Bürgermeister Matthias Kalkreuter ewartet, dass der Rat den Beschluss, er dürfe nicht Chef des Stadtwerke-Aufsichrates sein, nun zurücknimmt. (© Thomas Reineke)

Lage. Bürgermeister Matthias Kalkreuter vom Vorsitz des Aufsichtsrates der Stadtwerke Lage GmbH auszuschließen, hat gegen geltendes Recht verstoßen. Dies Auffassung Kalkreuters habe die Kommunalaufsicht des Kreises nun bestätigt, teilt die Stadt in einer Pressemitteilung mit. Der Kreis empfehle, den von der damaligen Ratsmehrheit von CDU, FDP und Bündnis 90/Die Grünen initiierten Ratsbeschluss aufzuheben, er verstoße gegen das Kommunalrecht.

„Derzeit warnen verschiedene Ratsfraktionen vor so genannten ,politischen Spielchen’. In diese Kategorie muss leider der beanstandete Beschluss der damaligen von der CDU angeführten Ratsmehrheit eingeordnet werden“, kommentiert Kalkreuter die Entscheidung. „Daher erwarte ich eine Aufhebung des rechtswidrigen Beschlusses in der nächsten Ratssitzung.“ Der Bürgermeister hatte den Ratsbeschluss im Juli 2022 beanstandet und auf die Rechtswidrigkeit hingewiesen. Der Rat blieb jedoch bei seiner Auffassung, sodass Kalkreuter im September 2022 den Kreis Lippe um eine Entscheidung gebeten hatte.

„Übliche Praxis in NRW“

Es existierten keine gesetzlichen Regelungen, nach denen der Bürgermeister nicht zugleich Aufsichtsratsvorsitzender einer Gesellschaft sein oder werden kann, bei der die Stadt Mehrheitsgesellschafterin sei, stelle die Kommunalaufsicht dar - dieses seien damals die Bedenken der genannten Fraktionen gewesen. Ihr Argument: Die Überwachungsfunktion könne am ehesten und am glaubwürdigsten durch eine Person aus dem ehrenamtlichen Rat erfolgen.

„Der Kreis weist darauf hin, dass es in NRW sogar üblich sei, dass der Bürgermeister als Vorsitzender des Aufsichtsrates eingesetzt werde“, heißt es in der Pressemitteilung. Auch die Gemeindeordnung des Landes ziele darauf ab, den Sachverstand der hauptamtlichen Verwaltung im Aufsichtsrat zu nutzen. „Dieser Sachverstand ist insbesondere in der Position des Aufsichtsratsvorsitzenden wünschenswert. Daher eignen sich Bürgermeisterinnen und Bürgermeister grundsätzlich aufgrund ihrer wirtschaftlichen und verwaltungsrechtlichen Kenntnis in besonderem Maße als Aufsichtsratsvorsitzende“, wird der Kreis Lippe zitiert. Es erscheine willkürlich, wenn lediglich der Bürgermeister und sein Vertreter bei der Wahl ausgeschlossen würden. Ein Interessenkonflikt zwischen den Interessen der Gemeinde und den Interessen der Gesellschaft bestehe schließlich nicht nur für den Bürgermeister und seinen Stellvertreter, sondern auch für die Ratsmitglieder, habe der Kreis festgestellt.

Das sagt der Chef der Fraktion der Union im Stadtrat

CDU-Fraktionsvorsitzender Michael Biermann geht anhand der Stellungnahme des Kreises davon aus, dass der betreffende Ratsbeschluss von Mai 2022 offenbar so nicht richtig ist. Dies bedürfe aber noch einer Prüfung. Allerdings stecke hinter dem damaligen Mehrheitsbeschluss „kein politisches Spielchen“, sagte Biermann auf Anfrage der Redaktion. „Wir trennen ausdrücklich die Institution des Bürgermeisters und die Person im Amt.“ In Lage sei es seit Jahrzehnten geübte Praxis, dass der Vorsitzende des Stadtwerke-Aufsichtsrates aus der Mitte der Politik gewählt werde. „Dies stärkt auch das Ehrenamt“, so Biermann. Ein hauptamtlicher Bürgermeister, egal welcher politischen Couleur, habe bereits Macht genug.

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