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Klagebegründung gegen Schießstand in Lückhausen liegt beim Kreis

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Die Sanierung der Wurfscheibenanlage ist umstritten. - © Archivfoto: Cordula Gröne
Die Sanierung der Wurfscheibenanlage ist umstritten. (© Archivfoto: Cordula Gröne)

Lage-Hardissen/Lückhausen. Der Streit um die Wurftaubenanlage in Lückhausen geht in die nächste Runde. Der Rat hatte im Juni entschieden, gegen die erteilte Genehmigung des Kreises Lippe für die Sanierung und Modernisierung einer kombinierten Wurfscheibenanlage zu klagen. Jetzt ist die sehr umfangreiche Klagebegründung eingereicht worden, teilt die Stadt mit.

Nach dieser ist der Genehmigungsbescheid samt der dortigen Ersetzung des gemeindlichen Einvernehmens rechtswidrig. Im Wesentlichen wird vorgetragen, dass es sich nicht um ein im Außenbereich zulässiges privilegiertes Vorhaben handelt. Zudem würden - selbst wenn man ein privilegiertes Vorhaben bejahen würde - öffentliche Belange entgegenstehen. Nach alledem ist nach Ansicht der Rechtsanwaltskanzlei der Klage stattzugeben.

Nunmehr ist der beklagte Kreis Lippe am Zug sich mit der Klagebegründung auseinanderzusetzen und eine entsprechende Klageerwiderung zu erstellen.

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