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Grundsteuer: So rechnen Lemgoer schon jetzt ihre Grundsteuer für 2025 aus

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Lemgo will einen einheitlichen Hebesatz für die Grundsteuer B behalten. - © Symbolbild: Pixabay
Lemgo will einen einheitlichen Hebesatz für die Grundsteuer B behalten. (© Symbolbild: Pixabay)

Lemgo. Das Thema ist ein Dauerbrenner: 2025 tritt eine umfassende Reform der Grundsteuer in Kraft. Für die Lemgoerinnen und Lemgoer bedeutet das in vielenFällen, dass die Höhe der zu zahlenden Grundsteuer anders ausfällt als bisher. Es gibt allerdings eine einfache Rechnung, mit der man den zu erwartenden Betrag der neuen Grundsteuer B in Lemgo grob berechnen kann, erklärt die Stadt in einer Pressemitteilung.

Dafür gebe es ein einfaches Rechenmodell, Grundlage sind zwei Dinge: der neue Steuermessbetrag, der den Eigentümern von der Finanzverwaltung mitgeteilt worden ist, sowie der Hebesatz, der nach dem Vorschlag der Verwaltung 699 Punkte betragen soll. „Vereinfacht kann man bei der Berechnung den Steuermessbetrag mit dem Faktor 7 multiplizieren“, heißt es weiter.

So geht die grobe Rechnung

Ein Beispiel: Bei einem durchschnittlichen Zweifamilienhaus in Lemgo beträgt der neue Steuermessbetrag 77,80 Euro. Die Rechnung lautet: 77,80 Euro x 7 = 544,60 Euro. Dies wäre die neue jährliche Grundsteuer, die ab 2025 zu zahlen wäre.

Die Verwaltung der Alten Hansestadt Lemgo hatte im Rat angekündigt, einen einheitlichen Hebesatz von voraussichtlich 699 Punkten für alle Grundstücksarten vorzuschlagen. „Dies gewährleistet eine transparente und nachvollziehbare Berechnung für alle Bürgerinnen und Bürger. Der Hebesatz ist höher als der bisherige von 525 Punkten, da sich die Messbeträge in Lemgo insgesamt um rund ein Viertel verringert haben“, heißt es weiter.

Hotline für Fragen

Während es für die einzelne Person zu einer veränderten Steuerlast käme, sei die Grundsteuerreform in Lemgo insgesamt aufkommensneutral gestaltet. Bedeutet: Die Stadt Lemgo habe durch die Reform keine zusätzlichen Einnahmen, die Gesamteinnahmen der Stadt sollen in etwa gleichbleiben. Die Umverteilung basiere lediglich darauf, dass die Steuerlast auf einer aktuellen Grundlage neu verteilt wird. So war es vom Bundesverfassungsgericht gefordert worden.

Für Fragen zum Steuermessbetrag steht die Hotline des Finanzamtes Lemgo unter der Rufnummer (05261) 253-1959 zur Verfügung. Zudem stellt die Finanzverwaltung Nordrhein-Westfalen auf ihrer Webseite unter https://www.finanzverwaltung.nrw.de/grundsteuer zahlreiche Informationen zur Grundsteuerreform bereit, unter anderem speziell für Eigentümerinnen und Eigentümer.

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