<p data-path-to-node="3">Lemgo. Während Schnee und Eis bei vielen Kindern für große Winterfreuden sorgen, bedeuten sie für die städtischen Betriebe Lemgo vor allem eines: Dauereinsatz. Tag und Nacht, auch an Wochenenden und Feiertagen, sind Räumfahrzeuge und Fußtrupps unterwegs, um die Straßen und Wege in der Hansestadt sicher zu halten. Doch wer räumt eigentlich wo? Und was müssen Anwohner beachten? Die Stadtverwaltung gibt Einblick in die Logistik hinter dem Winterdienst.</p> <p data-path-to-node="5">Wenn der Winter zuschlägt, können die Räumfahrzeuge nicht überall gleichzeitig sein. Deshalb erfolgt der Einsatz nach einem strengen Prioritätenplan. Zuerst werden die Hauptverkehrsstraßen und bekannte Gefahrenstellen geräumt, gefolgt von den Routen des Busverkehrs. Wohnstraßen und Wege im Außenbereich werden hingegen nicht vom städtischen Winterdienst angefahren.</p> <p data-path-to-node="5">Auch für Bundes- oder Kreisstraßen sind andere Träger wie zum Beispiel Straßen.NRW zuständig. „Die Routen sind grundsätzlich fest vorgegeben“, erklärt Tanja Schröder von der Lemgoer Pressestelle. „Es gibt jedoch Variationen, wenn bestimmte Stellen besonders betroffen sind oder plötzliches Blitzeis schnelles Handeln erfordert.“</p> <h2 class="Zwischenzeile">42 Einsatzkräfte und 300 Tonnen Salz</h2> <p data-path-to-node="8">Hinter dem Winterdienst steckt eine enorme Logistik. Insgesamt 42 Mitarbeiter stehen in zwei Gruppen bereit, unterstützt von drei Einsatzleitern und einer Krankheitsreserve. Der Fuhrpark ist beachtlich: Vier Großfahrzeuge (Lkw und Unimogs), zwei wendige Bonettis (Kompaktfahrzeug für den Winterdienst mit Anbaugeräten), ein großer Trecker sowie fünf Kleinschlepper und mehrere Bullis für die Handstreu-Teams sind im Einsatz.</p> <p data-path-to-node="9">Damit das Streugut optimal wirkt, setzt Lemgo auf eine Mischung aus Trockensalz und Sole. „Durch die Sole wird das Salz feucht und haftet um ein Vielfaches besser auf der Fahrbahn. So wirkt es deutlich länger“, heißt es aus dem Bauhof der Stadt Lemgo. Rund 300 Tonnen Salz lagern dort aktuell. In einem milden Winter reicht dieser Vorrat aus, in strengeren Wintern wie dem aktuellen muss jedoch regelmäßig nachbestellt werden, wie Schröder ausführt.</p> <h2 class="Zwischenzeile">Vorbereitung ab November</h2> <p data-path-to-node="11">Ein plötzlicher Wintereinbruch erwischt die Profis selten eiskalt. Von Mitte November bis Anfang April ist die Winterdienstbereitschaft fest eingeteilt. Die Mitarbeiter sind über ein automatisiertes Telefonsystem verbunden – kommt die Alarmierung, genügt ein Knopfdruck, um das Team zu mobilisieren. Die Ersten rücken oft bereits ab 3 Uhr morgens aus.</p> <p data-path-to-node="12">Wenn sie nicht gerade Schnee schippen, gehen die Mitarbeiter ihren normalen Berufen im Bauhof nach. Sie sind Gärtner, Straßenbauer, Schlosser oder Tischler. Im Sommer wechselt ihr Fokus übrigens vom gefrorenen zum flüssigen Element: Dann steht eine ebenso organisierte Unwetterbereitschaft bereit, um bei Starkregen und Hochwasser schnell einzugreifen.</p> <h2 class="Zwischenzeile">Hier sind Bürger in der Pflicht</h2> <p data-path-to-node="14">Nicht nur die Stadt ist gefordert, auch die Bürger müssen mit anpacken. Die Räumpflicht für Anlieger beginnt werktags um 7 Uhr, an Sonn- und Feiertagen um 8 Uhr und gilt bis 20 Uhr. Gehwege müssen dabei so weit geräumt werden, dass zwei Fußgänger problemlos aneinander vorbeikommen.</p> <p data-path-to-node="15">Wichtig beim Streuen und Räumen:</p> <ul data-path-to-node="16"><li><p data-path-to-node="16,0,0">Streugut: Erlaubt sind vor allem Sand oder Splitt. Salz sollte nur in extremen Ausnahmen wie Eisregen genutzt werden – auf Grünflächen ist es streng verboten.</li> <li><p data-path-to-node="16,1,0">Wohin mit dem Schnee? Der Schnee darf niemals auf die Fahrbahn geschoben werden. Am besten lagert man ihn am Rand des Gehwegs zur Straße hin.</li> <li><p data-path-to-node="16,2,0">Konsequenzen: Wer seiner Pflicht nicht nachkommt, riskiert nicht nur Bußgelder zwischen 5 und 1000 Euro. Viel teurer können Schadensersatz- und Schmerzensgeldforderungen werden, falls jemand auf einem ungeräumten Weg stürzt.</li> </ul><p data-path-to-node="17">Wer genau wissen möchte, wie sein eigener Straßenabschnitt eingestuft ist, findet alle Details in der städtischen Straßenreinigungssatzung auf der Website der Stadt Lemgo.</p>