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Lügde und Privatpersonen bekommen Geld für Denkmalschutz

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Der Brückentorturm, ein Lügder Wahrzeichen direkt neben dem Dechenheim. - © Teutoburger Wald / Lügde / D. Ketz
Der Brückentorturm, ein Lügder Wahrzeichen direkt neben dem Dechenheim. (© Teutoburger Wald / Lügde / D. Ketz)

Lügde. Es fließt Geld für Lügdes Denkmäler. Die Stadt erhält im Jahr 2024 neben 6000 Euro Pauschalmitteln für kleinere Denkmalfördermaßnahmen weitere 22.685 Euro für die Instandsetzung des Brückentorturms. Ein privater Antragssteller aus Lügde erhält 21.750 Euro für die Fachwerksanierung für das Projekt Zehntscheune. Das teilt die Stadt mit.

„Mehr als 80.000 Denkmäler sind ein lebendiger Wissensschatz für alle Generationen. Die vielen Denkmaleigentümerinnen und -eigentümer sind unersetzlich für den Erhalt unseres historisch-kulturellen Erbes in Nordrhein-Westfalen. 2024 können 159 denkmalpflegerische Einzelprojekte in Höhe von rund 9,15 Millionen Euro gefördert werden. Damit werden zuwendungsfähige Investitionen von nahezu 36,4 Millionen Euro finanziell durch das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt“, wird Ina Scharrenbach in einer Pressemitteilung zitiert. Sie ist Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen.

„Auseinandersetzung mit Förderung ist eigentlich Pflicht“

Neben der Förderung von denkmalpflegerischen Einzelprojekten erhielten Städte und Gemeinden rund 2,8 Millionen Euro pauschale Denkmalfördermittel. Voraussetzung sei, dass Kommunen kommunale Haushaltsmittel in gleicher Höhe veranschlagen. Im Rahmen der Denkmalpauschale 2024 stelle das Land Zuwendungen in Höhe von 6000 Euro bereit. „Die Stadt Lügde ergänzt diese Förderung mit weiteren 4000 Euro. Anträge können ab sofort gestellt werden.

Bürgermeister Torben Blome werbe dafür, dass Eigentümer von Denkmälern die Möglichkeiten der Denkmalförderung nutzen: „Für jeden Denkmaleigentümer ist es eigentlich eine Pflicht sich mit den jährlichen Denkmalförderprogrammen auseinanderzusetzen, denn auch steuerlich gibt es hier sehr interessante Möglichkeiten. Auch Kirchengemeinden können profitieren, das zeigen viele Förderungen von sakralen Objekten. Der Programmaufruf 2025 ist schon erfolgt, der Blick in die Referenzlisten der Vorjahre lohnt sich für alle potentiellen Antragssteller.“

Referenzliste Programm 2024

https://www.mhkbd.nrw/system/files/media/document/file/2024_07_20_mhkbd_e-dfp_2024.pdf

Auf der Internetseite der Bezirksregierungen gibt es Informationen zum Förderaufruf:

https://www.bezreg-detmold.nrw.de/wir-ueber-uns/organisationsstruktur/abteilung-3/dezernat-35/denkmalschutz-und-denkmalfoerderung

oder

https://www.mhkbd.nrw/themen/bau/denkmalschutz/denkmalfoerderung

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