Der Staat darf Todkranken nicht die Möglichkeit zur Selbsttötung verwehren, doch genau das macht die Bundesregierung.
Troisdorf/Berlin
Ein Todkranker klagt an: „Der Staat verweigert würdevolles Sterben“
Der Staat darf Todkranken nicht die Möglichkeit zur Selbsttötung verwehren, doch genau das macht die Bundesregierung.