Der Staat darf Todkranken nicht die Möglichkeit zur Selbsttötung verwehren, doch genau das macht die Bundesregierung.
Ein Todkranker klagt an: „Der Staat verweigert würdevolles Sterben“
Der Staat darf Todkranken nicht die Möglichkeit zur Selbsttötung verwehren, doch genau das macht die Bundesregierung.