Weil das ganztägige Tragen von Mund-Nase-Bedeckungen belastend ist, nutzen immer mehr Beschäftigte Visiere. Doch ist das überhaupt erlaubt?
In NRW gibt es dazu vom Gesundheitsministerium eine klare Antwort: Nein, Visiere sind kein Ersatz für eine textile Mund-Nase-Bedeckung, die in der Corona-Schutzverordnung vorgesehen ist, weil die Visiere weniger Schutz bieten.
Ob das bundesweit gilt, ist jedoch unklar, da das Bundesarbeitsministerium die Zuständigkeit an die Arbeitsschutzbehörden der Länder weiter gibt.