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Visiere anstelle von Masken? Das gilt in NRW

Carolin Nieder-Entgelmeier

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Schüler Bastian Steinlein trägt ein von ihm mittels 3D-Drucker angefertigtes Faceshield. - © picture alliance
Schüler Bastian Steinlein trägt ein von ihm mittels 3D-Drucker angefertigtes Faceshield. (© picture alliance)

Weil das ganztägige Tragen von Mund-Nase-Bedeckungen belastend ist, nutzen immer mehr Beschäftigte Visiere. Doch ist das überhaupt erlaubt?

In NRW gibt es dazu vom Gesundheitsministerium eine klare Antwort: Nein, Visiere sind kein Ersatz für eine textile Mund-Nase-Bedeckung, die in der Corona-Schutzverordnung vorgesehen ist, weil die Visiere weniger Schutz bieten.

Ob das bundesweit gilt, ist jedoch unklar, da das Bundesarbeitsministerium die Zuständigkeit an die Arbeitsschutzbehörden der Länder weiter gibt.

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