Bielefeld. Weil der 7-Tages-Inzidenzwert am Sonntag den Wert von 50 übersteigt - er beträgt 56,6 - gilt in Bielefeld laut Corona-Schutzverordnung die sogenannte "Gefährdungsstufe 2". Diese wird nun in einer Allgemeinverfügung festgestellt, ein bürokratischer Akt von höchster Bedeutung, wie einige Mitarbeiter der Stadtverwaltung am Wochenende lernten, und am Montag den Bielefeldern per Abdruck in der Zeitung öffentlich kundgetan.
Neben dem Aktivieren der Maßnahmen wie Gastro-Sperrstunde und Verkaufsverbot für Alkohol ab 23 Uhr an Kiosken und Tankstellen, regelt das Dokument auch die individuellen kommunalen Vorgaben bei der Masken-Pflicht im öffentlichen Raum. Für Bielefeld sind das folgende Straßen:
Einkaufsbereiche:
gesamte Fußgängerzone Altstadt
gesamte Fußgängerzone Bahnhofstraße einschließlich Nebenstraßen
Jahnplatz zwischen Friedenstr., Friedrich-Verleger-Str. und Herforder Str. Hausnummer 1
Friedrich-Verleger-Str. zwischen Jahnplatz und Einmündung Wilhelmstr.
Niederwall zwischen Jahnplatz und Körnerstraße
Hauptstraße in Brackwede zwischen Einmündung Westfalenstr. und Kreuzung
Bodelschwinghstr./Berliner Str.
Einkaufsbereich in Sennestadt zwischen Sennestadtring / Elbeallee und Ramsbrockring
Bahnhofsumfeld
Bahnhofstr. zwischen Feilenstr./Jöllenbecker Str. und Bahnhofsvorplatz
Am Bahnhof einschließlich Bahnhofsvorplatz
Herbert-Hinnendahl-Str. zwischen Hausnummer 15 und Am Bahnhof (einschließlich sog.
Tüte)
Sonstige Bereiche:
Emil-Gross-Platz
Arndtstr. zwischen Elsa-Brändström-Str. und Bahnhofstr.
Karl-Eilers-Straße
Sparrenburg von der Promenade kommend ab Beginn der Brücke
Tierpark Olderdissen
Ausnahmen:
Die Pflicht zum Tragen der Mund-Nase-Bedeckung gilt nicht für Kinder bis zum Schuleintritt und Personen, die aus medizinischen Gründen keine Mund-Nase-Bedeckung tragen können; die medizinischen Gründe sind durch ein ärztliches Zeugnis nachzuweisen, welches auf Verlangen vorzuzeigen ist.