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Martinssingen in OWL: Erlaubt, trotzdem meist abgesagt

Anneke Quasdorf

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Je weniger desto besser: Das ist in diesem Jahr das Credo auch für Laternenumzüge. - © picture alliance/dpa
Je weniger desto besser: Das ist in diesem Jahr das Credo auch für Laternenumzüge. (© picture alliance/dpa)

Bielefeld. Grundsätzlich sind Laternenumzüge und Martinssingen in NRW und damit auch in Ostwestfalen-Lippe unter strengen Sicherheitsvorkehrungen erlaubt. Doch es gibt viele Abers, die sich an die Regelung knüpfen - und viele Kommunen in der Region, die sich trotzdem gegen die großen Umzüge entschieden haben.

In Gütersloh beispielsweise ist der größte Umzug der Gütersloh Marketing abgesagt. "Die Risiken sind in der aktuellen Lage einfach zu hoch", sagt eine Sprecherin auf Anfrage. Auch in Bielefeld werden wegen der hohen Infektionszahlen viele der traditionellen großen Umzüge nicht stattfinden.

Außerdem haben viele Kitas die eigentlich geplanten Umzüge verkleinert. "Dort bleiben Eltern, Großeltern und Geschwister zu Hause und es ziehen nur die Kita-Kinder mit den Erziehern los", sagt Sprecher Daniel Steinmeier. Auch das Ordnungsamt Gütersloh hat sich mit den Kitas abgesprochen."Es bestehen keine Bedenken, wenn die Gruppe, die auch tagsüber zusammen ist, den Martinsumzug mit den Eltern vornimmt", sagt Sprecherin Susanne Zimmermann. "Auf Abschlussfeierlichkeiten wird aber wohl weitestgehend verzichtet."

Hohes Risiko beim privaten Laternegehen

In Minden-Lübbecke liegt der Inzidenzwert derzeit bei unter 35, weshalb es keine verschärften Regelungen gibt. Das kann sich dieser Tage aber jede Woche ändern. Deshalb gilt unter anderem im Kreis Paderborn: "Werden bei der 7-Tages-Inzidenz der Frühwarnwert von 35 oder der Schwellenwert von 50 überschritten, kommt alles erneut auf den Prüfstand", so Sprecherin Michaela Pitz.

So weit die Lage bei den großen Umzügen. Kniffliger und vor allem nicht weniger riskant sieht es beim privaten Martinssingen aus, bei dem Kinder von Haus zu Haus gehen. Hier ergibt sich in engen Vorgärten oder Treppenhäusern automatisch Gedränge, außerdem gehen Süßigkeiten von Hand zu Hand. Dennoch gibt es eine Ausnahme der Landesregierung: Ohne Abstände dürfen auch hier mehr als zehn Personen gemeinsam unterwegs sein, wenn es sich um eine Familie oder um Personen aus zwei Hausständen handelt.

Die Gesundheitsämter plädieren trotzdem für besonders sorgsames und durchdachtes Verhalten. "Personenansammlungen in Treppenhäusern sollten dringend vermieden werden, ebenso das gemeinsame Singen in geschlossenen Räumen und Treppenhäusern", sagt Sabine Ohnesorge, Sprecherin des Kreises Minden-Lübbecke. "Dies führt zu erheblicher Aerosolbildung und damit Infektionsgefahr." Das Bielefelder Gesundheitsamt empfiehlt darüber hinaus, bei Singen im Freien nur eine kurze Strophe anzustimmen, nicht aber komplette Lieder zu singen.

Auch die Ausgabe von Süßigkeiten sehen die Gesundheitsämter kritisch. "Sie sollte in jedem Fall einzeln verpackt ausgegeben werden", so Sprecher Steinmeier. "Personen, die Haustüren öffnen, sollten auch eine Maske tragen." Auch das Gesundheitsamt des Kreises Minden-Lübbecke empfiehlt, dass Süßigkeiten nicht mehrfach von verschiedenen Personen berührt werden sollten.

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