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Fragen und Antworten

Demonstration anmelden: Wie geht das und was muss ich beachten?

Rechtsextremismus, Klimawandel oder die Streichung von Subventionen: Tausende Menschen sind in den vergangenen Tagen und Wochen auf die Straße gegangen, um für ihre Ziele zu demonstrieren. Doch was muss bei der Anmeldung einer Demonstration beachtet werden? Die wichtigsten Fragen und Antworten im Überblick:

Darf ich ohne jegliche Anmeldung demonstrieren?

Artikel 8 des Grundgesetzes besagt: Alle Deutschen haben das Recht, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln. Durch dieses Grundrecht wird also erst einmal sichergestellt, dass Bürgerinnen und Bürger aktiv ihre Meinung vertreten können.

Ob eine solche Versammlung angemeldet werden muss oder nicht, hängt jedoch davon ab, wo sie stattfinden soll. In NRW gilt: Findet die Versammlungen unter freiem Himmel statt, muss sie vorher bei der zuständigen Kreispolizeibehörde angezeigt werden (§ 10 Abs. 1 VersG NRW). Das muss 48 Stunden vorher geschehen. Ausnahmen gelten einerseits für Eilversammlungen, bei denen der Anlass für die Demonstration zeitlich so nah ist, dass die Frist nicht eingehalten werden kann. Sie müssen allerdings trotzdem angemeldet werden. Außerdem für Spontanversammlungen, die aus einem aktuellen Ereignis heraus entstehen. Sie dürfen auch ohne vorherige Anmeldung stattfinden.

Warum muss eine Versammlung angemeldet werden?

Das nordrhein-westfälische Innenministerium hat erläutert, warum es wichtig ist, Versammlungen anzumelden. Zum einen müsse die Polizei in der Lage sein, die Teilnehmenden vor Störungen von außen zu schützen. Zum anderen müsse jedoch auch dafür gesorgt werden, dass die Versammlung nicht das öffentliche Leben zum Erliegen bringe und der gewohnte Alltag weiterhin stattfinden könne.

Wie melde ich eine Versammlung an?

Die zuständige Kreispolizeibehörde benötigt folgende Daten: den geplanten Ablauf, die erwartete Teilnehmerzahl, den Ort, den Startzeitpunkt, das Thema der Versammlung und bei einem Protestmarsch den Streckenverlauf. Wichtig ist zudem, dass eine Versammlungsleitung bestimmt wird, deren Daten der Behörde angegeben werden können. Ebenso muss der Einsatz von zusätzlichen Ordnungskräften mitgeteilt werden.

All diese Daten können mithilfe eines Online-Formulars übermittelt werden. Für Fragen stehen die Kreispolizeibehörden zur Verfügung. Ist ein besonderer Schutz der Versammlung erforderlich, bietet die Polizei zudem ein Kooperationsgespräch an, um eine sichere Durchführung zu gewährleisten.

Wie stelle ich sicher, dass die Versammlung sicher abläuft?

Die Versammlungsleitung ist dazu verpflichtet, für den „ordnungsgemäßen Ablauf“ und die „Friedlichkeit“ der Versammlung zu sorgen (§ 6 Abs. 1 VersG NRW). Je mehr Menschen an einer Versammlung teilnehmen, desto wichtiger ist es, Ordner zu bestimmen, die gemeinsam mit der Versammlungsleitung für einen geordneten Ablauf sorgen. Ordner müssen mindestens 14 Jahre alt sein und sind dazu verpflichtet, weiße Armbinden oder Westen mit der Bezeichnung „Ordner“ zu tragen.

Die medialen Kanäle, die genutzt werden, um auf eine Versammlung aufmerksam zu machen, sollten vorab gründlich bedacht werden. Je bekannter eine Versammlung ist, desto größer ist die Gefahr, dass sich unerwünschte Personen unter die Demonstrierenden mischen oder die eigene Veranstaltung gestört wird. Ist bereits vorab bekannt, dass sich Gruppen mobilisieren, die planen, die Versammlung zu stören, ist es sinnvoll, mit der zuständigen Kreispolizeibehörde Rücksprache zu halten.

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