Wer ein Erbe ausschlägt, kann damit unter Umständen die gesetzliche Erbfolge ändern. Doch wie ein Urteil aus Düsseldorf zeigt, geht das Kalkül nicht immer auf. Ist es in dem Fall möglich, seine Entscheidung zurückzunehmen?
Kann ich die Ausschlagung einer Erbschaft rückgängig machen?
veröffentlicht
