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Kann ich die Ausschlagung einer Erbschaft rückgängig machen?

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Erbrecht - © Foto: Andrea Warnecke/dpa-tmn
Wer ein Erbe nicht antreten möchte, kann es ausschlagen. Nur unter bestimmten Voraussetzung können Erben ihre Entscheidung später revidieren. (© Foto: Andrea Warnecke/dpa-tmn)

Wer ein Erbe ausschlägt, kann damit unter Umständen die gesetzliche Erbfolge ändern. Doch wie ein Urteil aus Düsseldorf zeigt, geht das Kalkül nicht immer auf. Ist es in dem Fall möglich, seine Entscheidung zurückzunehmen?

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