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Arbeitszeugnis: Schlussformel darf nicht gestrichen werden

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Das arbeitsrechtliche Maßregelungsverbot sieht vor, dass ein Arbeitnehmer bei einer Vereinbarung nicht benachteiligt werden darf, weil er in zulässiger Weise seine Rechte ausübt. - © Andrea Warnecke/dpa-tmn
Das arbeitsrechtliche Maßregelungsverbot sieht vor, dass ein Arbeitnehmer bei einer Vereinbarung nicht benachteiligt werden darf, weil er in zulässiger Weise seine Rechte ausübt. (© Andrea Warnecke/dpa-tmn)

Um Formulierungen in Arbeitszeugnissen gibt es immer wieder Streit. Doch nicht nur die Beurteilung der Leistungen selbst kann für Konflikte sorgen. Was gilt, wenn der Dank am Ende fehlt.

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