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Darum will Bad Salzuflen keine Kastrationspflicht für Katzen verordnen

Alexandra Schaller

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Freddy van der Hoeven vom Tierheim Bad Salzuflen kümmert sich liebevoll um elf kleine Katzen, die in einem der Räume an der Ziegelstraße zusammen leben. Der Tierschutzverein spricht sich klar für eine Kastrationspflicht für Freigänger aus. - © Vera Gerstendorf-Welle
Freddy van der Hoeven vom Tierheim Bad Salzuflen kümmert sich liebevoll um elf kleine Katzen, die in einem der Räume an der Ziegelstraße zusammen leben. Der Tierschutzverein spricht sich klar für eine Kastrationspflicht für Freigänger aus. (© Vera Gerstendorf-Welle)

Bad Salzuflen. Seit Jahren geistert das Thema durch Politik und Verwaltung, jetzt ist der Hauptausschuss in seiner jüngsten Sitzung darüber informiert worden, dass es – zumindest von Seiten der Stadt – keine Kastrationspflicht für Freigängerkatzen geben wird.

Zurück geht das Ganze auf einen Antrag der FDP vom September 2018 sowie auf diverse Anregungen von Salzufler Bürgern. Im Dezember 2018 wurde die Verwaltung von der Politik beauftragt zu prüfen, ob im Stadtgebiet von nicht kastrierten Freigängerkatzen eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit ausgehen könnte. Nur dann könnte die Stadt eine Verordnung – in diesem Fall die Katzenkastrationspflicht – erlassen.

In diesem Zusammenhang wurden laut Verwaltung „umfangreiche Expertengespräche" geführt – unter anderem mit Tierärzten, dem Salzufler Tierheim sowie dem Tierschutzverein. Weniger als 3000 Euro soll dieses Gutachten gekostet haben, heißt es aus dem Ordnungsamt. Mit dem Ergebnis: In Bad Salzuflen geht keine Gefahr von den Freigängerkatzen aus. Und daher könne die Stadt auch keine Kastrationspflicht einführen.

Angelika Szrama, Mitglied im erweiterten Vorstand des Tierschutzvereins Bad Salzuflen-Lemgo, hat dafür kein Verständnis: „Alle Kommunen rundherum haben eine solche Kastrationspflicht. Nur Leopoldshöhe und eben Bad Salzuflen sträuben sich vehement dagegen", sagt sie. Dabei sei gerade in der Hellrüsche oder am Marktkauf eine „Flut von Jungtieren" zu bemerken. Diese litten beispielsweise an Erkrankungen, nicht kastrierte Kater kämpften zudem um ihr Revier, woraus häufig Verletzungen resultierten. Und: Die aufgefundenen Tiere kommen häufig ins Tierheim. „Wir erhalten von der Stadt für 14 Tage 78 Euro, die Kastration kostet allein schon 120 Euro", sagt Szrama. Und die müsse das Tierheim vornehmen lassen, sobald eine Katze aufgenommen werde. „Es muss dringend eine Handhabe her", sagt sie. Denn damit könne letztlich auch das Leid der Tiere gelindert werden.

Auch im Hauptausschuss kam die Frage auf, wie in anderen lippischen Kommunen eine solche Pflicht habe eingeführt werden können, in Bad Salzuflen aber nicht. Dort habe man die Freigängerkatzen eben als Gefahr für die öffentliche Sicherheit deklariert, erläuterte die Verwaltung.

Die Ausschussmitglieder sprachen sich anschließend mehrheitlich dafür aus, die Sache an den Kreis weiterzuleiten. „Aus Tierschutzgründen werden wir darum bitten, die Kastrationspflicht einzuführen", sagte Bürgermeister Dr. Roland Thomas auf Nachfrage. Schließlich sei man sich auch im Hauptausschuss einig darüber, dass eine behördliche Verordnung her müsse.

Erfahrungen

In Lippe gibt es in gut der Hälfte der 16 Kommunen eine Kastrationspflicht für Freigängerkatzen. In Lemgo gilt sie seit 2011, in Detmold seit 2012. Die Eingriffsgrundlage erleichtere vor allem die Kommunikation mit den Katzenhaltern – die Fachdienststelle bewerte die Erfahrungen als durchaus positiv, sagt Karl-Heinz Mense von der Stadt Lemgo. Das sieht man auch im Detmolder Tierheim so: „Nur durch Kastration lassen sich eine unkontrollierte Vermehrung, die zu Katzenelend führt, sowie ungewollter Nachwuchs verhindern", schreibt Maria Toman auf Nachfrage. „Hatten wir im Herbst 2010 noch 270 Katzen zu betreuen, ist die Zahl auf aktuell etwa 60 Tiere zurückgegangen." Das sei zwar immer noch viel, stehe allerdings in keinem Verhältnis zu den Zahlen vor der Einführung der Kastrationspflicht.

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