Bad Salzuflen. Der Hauptausschuss hat in seiner Sitzung vergangene Woche einstimmig beschlossen, die Fraktionszuwendungen zu erhöhen. Die Entscheidung war auf einen gemeinsamen Antrag von SPD, CDU, Grünen, FDP und Freien Wählern zurückgegangen. Damit erhalten Fraktionen rückwirkend zum 1. November diesen Jahres mehr Geld.
Zur Begründung heißt es, dass sich vor allem die Aufgaben in den Fraktionsgeschäftsstellen in den vergangenen Jahren deutlich verändert hätten. „Insbesondere durch stärkeren Einfluss neuer Medien, aber auch durch erhöhte Anforderungen an die inhaltliche Ratsarbeit und Veränderung im Ehrenamt sind heute ein hohes Maß an selbstständiger Arbeit, inhaltlicher Aufbereitung in der Vor- und Nachbereitung und Begleitung der Fraktionsarbeit und eigenständig kreatives Arbeiten zum Beispiel im Bereich der sozialen Medien prägend für die Arbeit der Geschäftsstellen", schreiben die Fraktionen in ihrem Antrag.
Rat ist deutlich größer als noch vor einigen Jahren
Zudem sei die letzte Änderung der Sach- und Personalkostenentschädigung im Jahr 2009 erfolgt, damals noch auf Grundlage von 48 Ratsmandaten und der damaligen Mehrheitsverhältnisse. Letztere haben sich inzwischen nun deutlich verändert, zudem ist der Rat inzwischen auf nunmehr 62 Mitglieder angewachsen.
Auch die Verwaltung sieht das Problem und machte daher den Vorschlag, eine pauschalierte Personalkostenentschädigung für die Fraktionsgeschäftsstellen festzusetzen. Die ausgezahlten Gelder sind damit gestaffelt und abhängig von der jeweiligen Fraktionsgröße.
Konkret bedeutet das, dass sowohl Freie Wähler, als auch FDP und AfD statt bislang 13.375 Euro nun 15.000 Euro pro Jahr ausgezahlt bekommen. Die Grünen erhalten 22.500 statt 17.833 Euro, die SPD 26.250 Euro statt bislang ebenfalls 17.833 Euro. Die CDU kommt auf nunmehr 30.000 Euro statt bislang 26.750 Euro pro Jahr.
Sachkostenentschädigung bleibt gleich
Neben dieser Personalkostenentschädigung erhält jede Fraktion im Rat eine jährliche Sachkostenentschädigung, die nicht verändert wird. Diese setzt sich laut Vorlage der Verwaltung jeweils aus einem Sockelbetrag von 1942,56 Euro sowie einem Pro-Kopf-Anteil in Höhe von 407,70 Euro für jedes der Fraktion angehörige Ratsmitglied zusammen.
Fraktionslose Ratsmitglieder erhalten eine solche Sachkostenentschädigung in Höhe von einem Drittel der Zuwendungen für den Sachaufwand einer zweiköpfigen Fraktion – das wären somit knapp 920 Euro. Neben der finanziellen Entschädigung unterstützt die Stadt die Arbeit der Ratsfraktionen zudem dadurch, dass etwa Fraktionsräume samt Möblierung und IT-Grundausstattung bereitgestellt und Nebenkosten übernommen werden.