Bad Salzuflen. Erneut gilt für Teile Bad Salzuflens ein Abkochgebot für Leitungswasser. Betroffen sind die Ortsteile Schötmar, Ehrsen-Breden und Randgebiete von Werl-Aspe. Bei einer aktuellen Trinkwasseruntersuchung wurden Keime im Trinkwasser entdeckt, heißt es von den Stadtwerken. Das Trinkwasser in den genannten Ortsteilen weist aktuell bakterielle Verunreinigungen auf. Das Gesundheitsamt hat das Abkochgebot am Freitag angeordnet. Dem Trinkwasser wird vorübergehend Chlor als Zusatzstoff zur Desinfektion im zulässigen Rahmen der Trinkwasserverordnung zugegeben. Dadurch kann es zu Geruchs- und Geschmacksveränderungen kommen. Als Ursache haben die Stadtwerke den Starkregen Anfang der Woche ausgemacht, dabei ist Oberflächenwasser in einen Brunnen gelangt. Der Brunnen ist unmittelbar abgestellt worden, so die Stadtwerke. Dabei handele es sich um einen anderen Brunnen, als den, über den im August verunreinigtes Wasser in das Trinkwasser gelangt war, heißt es. Damals waren die Ortsteile Werl-Aspe (Knetterheide), Schötmar, Ehrsen-Breden, Retzen, Wülfer-Bexten, Holzhausen, Grastrup-Hölsen und Papenhausen betroffen. Diesmal gilt das Abkochgebot für Schötmar, Ehrsen-Breden und folgende Straßen in Werl-Aspe: Weberstraße, Im Werler Feld, Knonweg, Grüner Sand, Weinbergstraße, Gerberweg, Kreuzweg, Lohheide, Auenweg. Die Stadtwerke haben eine Übersichtskarte erstellt, aus der die betroffenen Ortsteile ersichtlich sind (blaue Markierung). Straßenzüge, die direkt an die markierten Ortsteile angrenzen, sollten nach dem Vorsichtsprinzip handeln und auch dem „Abkochgebot“ und den Anweisungen des Gesundheitsamtes folgen. Die Stadtwerke haben sich am Freitag zudem schnell bei Kiliansfest-Organisator Maximilian Janski gemeldet und Hilfe für den einzigen Getränkestand an der Ecke Bega-/Schülerstraße angeboten. „Wir schenken jetzt in Einwegbechern aus, die die Stadtwerke besorgt haben“, so Janski. Bei den Bakterien handelt es sich um Fäkalkeime tierischen Ursprungs. Die Stadtwerke appellieren, folgende Anweisungen des Gesundheitsamts zu befolgen. Die Verwendungseinschränkung „Abkochgebot“ umfasst: Trinken, Lebensmittelzubereitung, Zähneputzen, Kontakt mit offenen Wunden – nur abgepacktes Wasser verwenden oder abgekochtes Wasser (nach Aufkochen 10 Minuten abkühlen) Zur Körperpflege, Händewaschen, Duschen/Baden ist das Wasser weiterhin geeignet – ein Verschlucken ist zu vermeiden. Während der Dauer des Abkochgebotes ist eine Verwendung von Kaffeemaschinen zur Herstellung von Heißgetränken möglich, wenn eine Erhitzung auf mind. 82 Grad gewährleistet ist. Für die Herstellung von Kaltgetränken und Eiswürfeln ist während der Dauer der Verwendungseinschränkung abgekochtes Wasser zu verwenden. Zum Wäsche waschen kann das Wasser verwendet werden, die Waschtemperatur sollte mindestens 40 Grad betragen. Geschirr aus dem Geschirrspüler ist unbedenklich, sofern das Gerät mit Temperaturen über 60 Grad spült und trocknet.