Bad Salzuflen. Wie funktioniert eigentlich eine Listenwahl – und welche Rolle spielen dabei Nein-Stimmen? Diese Fragen haben Leserinnen und Leser nach der Berichterstattung zur Wahl der AfD-Ratsfrau Sabine Reinknecht zur dritten stellvertretenden Bürgermeisterin gestellt. Bei dieser Wahl wurden – wie in der Gemeindeordnung vorgesehen – Listen und nicht einzelne Kandidaten gewählt. Die Fraktionen von CDU, SPD und Grünen hatten eine gemeinsame Liste mit drei Namen eingereicht, die AfD eine eigene mit einer Person, nämlich Sabine Reinknecht. Der Rat konnte also in der geheimen Wahl über zwei Listen abstimmen, die beide auf ein und dem selben Zettel standen. CDU, SPD und Grüne mit Sabine Mirbach, Nicolai Trettin, Christine Fanenbruck auf der einen Seite und auf der anderen die AfD mit Sabine Reinknecht. Möglich waren auch Nein-Stimmen und Enthaltungen, die für beide Listen gleichzeitig zählen. Verhältniswahl Nach den Regeln der Verhältniswahl (§ 67 Abs. 2 Gemeindeordnung NRW) wird die Reihenfolge der Stellvertretungen nach den sogenannten Höchstzahlen berechnet. Die gemeinsame Liste von CDU, SPD und Grünen erhielt zusammen 45 Stimmen, die Liste der AfD 16. Zudem gab es sieben Nein-Stimmen und eine Enthaltung. Die Ergebnisse für den ersten und zweiten Stellvertreterposten wurden durch 1 beziehungsweise 2 geteilt. Das ergab für die Liste von CDU, SPD und Grüne ein Ergebnis von 45 beziehungsweise 22 Stimmen und damit eine Mehrheit gegenüber der AfD (16). Beim dritten Stellvertreterposten wurde die Liste mit den drei Kandidaten durch 3 geteilt. Die mit einer Kandidatin (Reinknecht) durch 1. Und das ergab eine Mehrheit von 16 zu 15 für die AfD-Liste. Bei der Wahl Reinknechts war es daher schlicht so, dass die sieben Nein-Stimmen für beide Listen der gemeinsamen Liste von CDU, SPD und Grünen fehlten. Dadurch kam die grüne Kandidatin Christine Fanenbruck nicht zum Zug und unterlag der AfD-Politikerin Sabine Reinknecht.