133 Bewerbungen liegen der Stadt Blomberg aktuell von Interessierten für städtische Grundstücke vor, die für den Bau eines Eigenheims vorgesehen sind. Um zu verhindern, dass potenzielle Käuferinnen und Käufer auf den Flächen wahllos Häuser hochziehen und anderweitig weitervermieten, sollen die Richtilinen nun angepasst werden. Künftig müssen Interessenten einen Erstwohnsitz nachweisen, um die Baugrundstücke zu nutzen.
Stadt Blomberg stellt Erstwohnsitz als Bedingung für neue Grundstückeigentümer auf
veröffentlicht
