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Laub und Unkraut müssen weg

Jana Beckmann

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Die Wiemannstraße ist als A1 klassifiziert. Hier müssen die Anlieger also den Gehweg und Gosse vor ihrem Grundstück selbst reinigen.  - © Jost Wolf
Die Wiemannstraße ist als A1 klassifiziert. Hier müssen die Anlieger also den Gehweg und Gosse vor ihrem Grundstück selbst reinigen.  (© Jost Wolf)

Detmold. Die Sonnentage halten an, die Frostnächte werden weniger. So langsam kommt die Vegetation in Gang. Und damit gibt es auch für Grundstückseigentümer wieder mehr Arbeit.

Die allermeisten im Detmolder Stadtgebiet sind dazu verpflichtet, auch auf den angrenzenden Flächen für Ordnung zu sorgen.

Anwohner verantwortlich

„Das ist keine Detmolder Spezialität, sondern landesweit üblich", erklärt Andreas Fenske von den Städtischen Betrieben. Die Verwaltung orientiere sich dabei an den Vorgaben des Städte- und Gemeindebundes und informiere regelmäßig über die Vorschriften – so auch in der vergangenen Woche im Kreise der Politik und in dieser Woche in der Runde der Ortsbürgermeister.

„Im historischen Stadtkern und in der Innenstadt reinigt die Stadt selbst. Dazu kommen Bundes-, Kreis- und Landstraßen", erklärt Fenske. Bei reinen Anliegerstraßen seien die Anwohner dagegen in der Regel selbst für die Reinigung verantwortlich – zahlten dann aber auch keine Straßenreinigungsgebühren.

A1 bedeutet: Gehweg und Gosse selbst reinigen

Wer wissen will, ob er dazu gehört, kann dies in der Straßenreinigungssatzung der Stadt Detmold nachlesen. Dort sind 944 Straßenabschnitte verzeichnet, von denen 900 die Klassifizierung A1 tragen. Das bedeutet, dass die Grundstückseigentümer den Gehweg vor ihrem Grundstück von Wildkraut und Laub befreien müssen, und zwar in der Regel einmal die Woche beziehungsweise je nach Bedarf.

Das gilt auch, wenn es sich um einen gemischten Geh-/Radweg handelt. Außergewöhnliche Verschmutzung, durch die eine Gefahr entsteht, wie beispielsweise nasses Laub, muss unverzüglich entfernt und entsorgt werden. „Und zwar nicht auf das Nachbargrundstück, in die Straßenrinne oder auf die Fahrbahn", sagt Fenske.

Die Gosse gehört dazu

Apropos Gosse: Was vielen jüngeren Menschen nicht bekannt sei, ist, dass auch die Gosse und die Hälfte der Fahrbahn (bis zur gedachten Mittellinie) sauber gehalten werden müssen. Auf der Fahrbahn bleibe wenig liegen, Laub sammele sich eher in der Gosse. Aber auch hier müsse regelmäßig gekehrt und Wildkraut entfernt werden.

Die Städtischen Betriebe geben jedes Jahr eine Broschüre mit den Regeln zur Sommer- und Winterwartung heraus. Teilweise werden auch Schreiben mit dem Bescheid über die Grundbesitzabgaben versandt.

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