Der Eigentümer darf auf dem Gelände des ehemaligen Beinker Hofes in Bad Meinberg nicht in zweiter Reihe ein Gebäude errichten. Der Werre-Talbereich soll vor Bebauung geschützt werden.
Werreaue wird nicht bebaut
Der Eigentümer darf auf dem Gelände des ehemaligen Beinker Hofes in Bad Meinberg nicht in zweiter Reihe ein Gebäude errichten. Der Werre-Talbereich soll vor Bebauung geschützt werden.