Kalletal. Die Fraktion der Unabhängigen Kalletaler Bürger (UKB) hat Stellung zum geplanten Bürgerentscheid in Kalletal genommen. Darin setzen sich die Initiatoren Professor Dr. Rolf-Dieter Weege, Udo Zippel und Professor Dr. Hans-Jürgen Danneel dafür ein, dass das medizinische Versorgungszentrum (MVZ) in Trägerschaft der Gemeinde doch noch kommt. Die UKB behauptet nun, dass hinter dem Bürgerbegehren eigentlich Bürgermeister Mario Hecker steckt.
„Bürgerbegehren sind ein sehr gutes Instrument, um mehr Demokratie auf kommunaler Ebene zu wagen und finden unsere volle Zustimmung. Die Bürger haben die Chance, aktiv zum Beispiel gegen Entscheidungen des Rates vorzugehen, die sie für falsch halten. Doch was soll man davon halten, wenn ein Bürgermeister ein Bürgerbegehren gegen den eigenen Rat inszeniert?“, heißt es in der Stellungnahme der UKB. Entgegen der Versicherung von Hecker, die demokratische Entscheidung zu akzeptieren, auch wenn er sie für falsch halte, initiiere er nun den Bürgerentscheid, meint die Fraktion.
„Doktorspiele auf Kosten der Steuerzahler“
Als Beweis dafür führt die UKB die originalgetreuen Formulierungen aus den Vorlagen zum MVZ aus nicht-öffentlichen Sitzungen an, die das Bürgerbegehren verwende. Die Politiker fragen sich, wie die drei Kalletaler Bürger, die den Bürgerentscheid auf den Weg bringen wollen, ohne Hilfe des Bürgermeisters daran kommen konnten?
Die UKB sei der festen Überzeugung, dass sich noch in diesem Jahr bezüglich der gesundheitlichen Versorgung in Kalletal etwas bewegen werde. „Wir werden das als UKB gerne konstruktiv begleiten und unterstützen. Auch uns liegt die medizinische Versorgung in Kalletal am Herzen. Von Doktorspielen eines Bürgermeisters auf Kosten der Steuerzahler halten wir allerdings wenig“, heißt es weiter. Zudem kritisiert die Fraktion den geplanten Standort bei der Ziegelei Bergmann. „Alles, worüber wir nachdenken, gehört in den Ortskern.“
„Behauptungen sind haltlos“
Bürgermeister Hecker findet die Pressemitteilung der UKB auf Nachfrage „frech und eine Unverschämtheit“. Er sei natürlich nicht Initiator des Bürgerentscheides, sondern die drei genannten Bürger. Außerdem verweist er auf Paragraph 26 der Gemeindeordnung für NRW. Darin heißt es unter anderem: „Die Verwaltung ist in den Grenzen ihrer Verwaltungskraft ihren Bürgern bei der Einleitung eines Bürgerbegehrens behilflich.“
Bezüglich der Formulierung verweist er auf den Punkt „Unterrichtung der Öffentlichkeit über die in nicht-öffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse des Ausschusses“, der auf jeder Tagesordnung im öffentlichen Teil einer Sitzung steht. So auch am 19. März im Haupt- und Finanzausschuss (HFA), wo die Beschlüsse aus dem HFA vom 5. März öffentlich gemacht wurden. Diese habe er den Initiatoren des Bürgerbegehrens auf Nachfrage mitgeteilt. „Im Ergebnis ist somit festzustellen, dass die Behauptungen der UKB-Fraktion gegenüber meiner Person als Bürgermeister in jeder Hinsicht haltlos sind“, meint Mario Hecker.