Lügde-Prozess: Urteil gegen Heiko V. soll heute fallen

Erol Kamisli und Janet König

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Verteidiger Jann Popkes und sein Mandant Heiko V. am zweiten Prozesstag. - © Achivfoto: Bernhard Preuss
Verteidiger Jann Popkes und sein Mandant Heiko V. am zweiten Prozesstag. (© Achivfoto: Bernhard Preuss)

Kreis Lippe. Heiko V. aus Stade muss heute wohl zum letzten Mal im Prozess um den Missbrauchsfall Lügde auf der Anklagebank Platz nehmen. Sein Verfahren war schon am zweiten Prozesstag abgetrennt worden. Am Abend will die Jugendschutzkammer unter dem Vorsitz von Anke Grudda in einem gesonderten Termin ein Urteil sprechen. Zuvor sollen noch der Sachverständige, der Heiko V. als nicht pädophil eingeschätzt hatte, gehört und einige kinderpornografische Bilder aus dem Besitz des Angeklagten angeschaut werden. Danach werden die Plädoyers der Staatsanwaltschaft, des Verteidigers Jann Henrik Popkes, und der Nebenklage sowie die Urteilsverkündung folgen.

Im Vorfeld hatte Rechtsanwalt Popkes erklärt, dass er für seinen Mandanten eine Bewährungsstrafe fordern werde. „Alles andere wäre nicht verhältnismäßig", sagt Popkes. Schließlich habe Heiko V. von Beginn an gestanden und nie selbst ein Kind angefasst. Seit der Inhaftierung von V. am 10. Januar 2019 hatte Popkes immer wieder erklärt, dass die Vorwürfe, die sich gegen seinen Mandaten richteten, nicht vergleichbar mit den mehr als 450 Missbrauchsvorwürfen seien, die den beiden anderen Angeklagten, Andreas V. und Mario S., zur Last gelegt würden. Mehrmals hatte Popkes daher vergeblich versucht, seinen Mandanten vorzeitig aus der U-Haft zu bekommen.
Opferanwältin Zeliha Evlice, die die 19-Jährige vertritt, mit deren Aussage die Ermittler überhaupt auf die Spur von Heiko V. kamen, will sich damit nicht zufrieden geben: „Ich werde mehr als zwei Jahre fordern, möchte das aber vom Gutachten abhängig machen." Für die Anwältin habe sich die Entschuldigung von Heiko V. gegenüber ihrer Mandantin widersprüchlich angehört. „Der Moment, als er dem Mädchen damals beim Livechat in die Augen schaute, soll ihm klar gemacht haben, dass er so etwas nie wieder machen will", sagt Evlice. Dennoch habe Heiko V. über die Jahre weiter Kinderpornografie konsumiert.

Der 49-Jährige aus Stade soll im Jahr 2010 und 2011 an vier Livechats von Andreas V. teilgenommen haben. Zweimal davon hatte Heiko V. den Dauercamper im Vorfeld zum Kindesmissbrauch vor der Kamera aufgefordert. Heiko V. soll das Geschehen vor der Kamera beobachtet und kommentiert haben, einmal soll er vor den Augen der anwesenden Kinder onaniert haben. Darüber hinaus wird ihm der Besitz von 43.000 Pornobildern und -videos vorgeworfen.

Auch die übrigen Prozessbeteiligten warten gespannt auf das Urteil. „Der Bewährungsantrag des Kollegen ist nachvollziehbar, und wenn das Gericht beide Augen zudrückt, könnte es seinem Antrag folgen", sagt Johannes Salmen, Rechtsanwalt von Andreas V. Sein Kollege Jürgen Bogner, der den 34-jährigen Mario S. verteidigt, glaubt hingegen nicht, dass Heiko V. um eine mehrjährigen Haftstrafe herumkommt. „Das hat mit der Schwere der Taten zu tun", sagt Bogner. Schließlich habe der Stader den Missbrauch bei Andreas V. förmlich „bestellt". Außerdem müsse das Gericht bei dem Urteil auch einen Abschreckungsgedanken verfolgen. „Das Kunststück wird es sein, eine Relation zu den beiden Hauptangeklagten zu schaffen", sagt Bogner.

Der Prozess beginnt um 17 Uhr in Saal 165. Die LZ berichtet mit einem Liveblog aus dem Landgericht.

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