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Urteil in Detmold: Miet-Abrechnung muss verständlich sein

Astrid Sewing

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Ein Posten auf der Abrechnung: Die Kosten für den Schornsteinfeger können auf Mieter umgelegt werden. - © Pixabay
Ein Posten auf der Abrechnung: Die Kosten für den Schornsteinfeger können auf Mieter umgelegt werden. (© Pixabay)

Im Streit um eine Abrechnung hat das Landgericht Detmold einer Mieterin recht gegeben. Einige Nebenkosten müssen noch einmal aufgeschlüsselt werden.

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