Weil er auf seinen Mitbewohner in einer Einrichtung von Eben-Ezer eingestochen hat, muss sich ein 52-Jähriger wegen versuchten Mordes verantworten.
Messer-Attacke auf Mitbewohner: Opfer kann nicht vor Gericht aussagen

Weil er auf seinen Mitbewohner in einer Einrichtung von Eben-Ezer eingestochen hat, muss sich ein 52-Jähriger wegen versuchten Mordes verantworten.