Kreis Lippe. Nicht nur die Flüchtlingshilfe Lippe wendet sich gegen die Pläne, bundesweit eine Bezahlkarte für Geflüchtete einzuführen. Jetzt haben sich auch die Arbeiterwohlfahrt, die Caritas, das Deutsche Rote Kreuz, die Diakonie und der Paritätische offiziell dagegen ausgesprochen. Und zwar nicht nur mit einer Presseerklärung, sondern ganz direkt an die Bürgermeister der 16 lippischen Kommunen.
Darin bitten sie darum, dass die Kommunen sich gegen die Einführung entscheiden. Sie halten sie für eine „nicht hinzunehmende Diskriminierung für die Geflüchteten“, und sie werde zu teuer.
Die Menschen beim Abheben von Bargeld oder bei Überweisungen zu beschränken, stehe der Teilhabe und Integration von geflüchteten Menschen sei. Denn nur mit Bargeld könnten sie etwa in Sozialkaufhäusern, Gebrauchtmärkten oder auf Kleinanzeigen-Plattformen Kleidung und anderes erwerben. Auch die Kosten für eine anwaltliche Vertretung überweisen zu können, ist grundlegend für die Wahrung der eigenen Rechte im Asylverfahren. Es dürften nach Ansicht der Arbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtsverbände (agfw) Lippe auch keine Warengruppen und PLZ-Bereiche ausgeschlossen werden.
Basiskonto sei sinnvoller
Statt einer Bezahlkarte werbe die agfw Lippe für „die einfache und bewährte Nutzung des Basiskontos“. Die Bezahlkarte sei nur in den Fällen sinnvoll, in denen bisher Bargeld ausgegeben werden muss, weil die Betroffenen in den ersten Tagen nach der Ankunft in der Kommune noch kein Bankkonto hätten.
Im Übrigen sei das vielfach kommunizierte Ziel einer Reduktion der Asylantragszahlen nach fast einhelliger Meinung von Fachleuten mit einer Bezahlkarte nicht zu erreichen, meinen die Unterzeichner. Die Sozialleistungen seien „kein entscheidender Faktor für Migration.“
Ebenso fänden Überweisungen in Herkunftsländer erst in nennenswertem Umfang bei Erwerbstätigkeit statt – vor allem zur Unterstützung notleidender Familienmitglieder.
In ihrem Brief an die Bürgermeister weisen die lippischen Wohlfahrtsverbände schließlich auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts im Jahr 2012 hin. In einem Urteil zum Asylbewerberleistungsgesetz sei festgehalten: „Die in Art. 1 Abs. 1 GG garantierte Menschenwürde ist migrationspolitisch nicht zu relativieren“.