Detmold/ Bad Salzuflen. Wiederholt hat ein 22-Jähriger vor dem Landgericht Detmold bestritten, seinen Bekannten in der Silversternacht 2023/2024 mit einem Messer in Bad Salzuflen angegriffen zu haben. Das Schwurgericht glaubte dem Angeklagten jedoch nicht, während des besagten Angriffs nicht auf der Straße gewesen zu sein. Deshalb verurteilte die Kammer den Angeklagten nun wegen gefährlicher Körperverletzung zu dreieinhalb Jahren Haft. Das Urteil fiel nach mehreren Prozesstagen, der Fall selbst liegt schon zwei Jahre zurück. Bereits im Sommer war das Verfahren vor dem Amtsgericht Lemgo anverhandelt worden, dann aber wegen des zu erwartenden hohen Strafmaßes an das Landgericht als höhere Instanz abgegeben worden. Das Schwierige: Es stand Aussage gegen Aussage, objektive Beweise fehlten. In der besagten Silvesternacht trafen zwei miteinander bekannte Familien in einem Salzufler Wohngebiet aufeinander und gerieten in Streit. Der verbale Schlagabtausch um ein paar fliegende Böller entwickelte sich dabei schnell zu einem „tumultartigen Geschehen“, das in einer Schlägerei mit etwa 15 Personen gipfelte. Festgehalten sind die Szenen teilweise auf einem Handyvideo. Zwar beruhigte sich die Lage zwischenzeitlich wieder, etwa eine halbe Stunde später traf der Angeklagte (22) dann aber auf der Straße erneut auf sein Opfer (30). Laut Landgerichtssprecher Dr. Wolfram Wormuth war die Kammer nach der Beweisaufnahme überzeugt, dass der 22-Jährige seinen Kontrahenten daraufhin mit Pfefferspray und einem Messer verletzte. Das Opfer kam für mehrere Tage nachweislich wegen einer Stichverletzung am Hals und einem Schnitt am Ohr ins Krankenhaus. Mehrere Zeugenaussagen belegten das Geschehen aus Sicht des Gerichts glaubwürdig. Gericht glaubt Alibi-Zeugen des Angeklagten nicht Die Staatsanwaltschaft beantragte daher am Ende eine Freiheitsstrafe von viereinhalb Jahren wegen gefährlicher Körperverletzung. Das Opfer selbst und dessen Nebenkläger-Vertreter gingen laut Wormuth nach wie vor von einem versuchten Totschlag aus. „Der Nebenkläger war sich sicher, dass der Angeklagte versucht hat, ihn zu töten.“ Deshalb fiel das Plädoyer der Nebenklage mit fünfeinhalb Jahren noch mal deutlich höher aus. Die Kammer sah diesen Straftatbestand allerdings nicht verwirklicht. Selbst wenn es sich bei den Stichen ursprünglich um einen Tötungsversuch gehandelt habe, so erklärt es der Landgerichtssprecher, hätte der Angeklagte von diesem Versuch wieder straffrei Abstand genommen. Der 22-Jährige hatte in der Situation schließlich die Möglichkeit, den Angriff einfach fortzusetzen. Das tat er allerdings nicht. Verteidiger Helmut Wöhler beurteilte den Fall anders, er plädierte auf Freispruch. Sein Mandant hatte noch zwei Alibi-Zeugen genannt, die aussagten, der 22-Jährige sei nach der ersten Schlägerei nach Hause gegangen und in der Wohnung geblieben. „Denen hat das Gericht aber nicht geglaubt“, sagt Verteidiger Wöhler. Der Rechtsanwalt aus Bad Salzuflen wird für seinen Mandanten in Revision gehen.